Neues Ausbildungskonzept für Ehrenamtliche in der Konfirmand*innenarbeit

Eine männlich lesbare Person steht an einem Rednerpult und spricht.
Bild: Jens Schulze

Die Landessynode hat einstimmig beschlossen, dass das Landeskirchenamt und das Religionspädagogische Institut Loccum (RPI) das Ausbildungskonzept für Ehrenamtliche in der Konfirmand*innenarbeit überarbeiten und in eine neue Rechtsform fassen. Für den Jugendausschuss brachte dessen Vorsitzende Christian Berndt (Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen) das entsprechende Aktenstück ein.

Das Landeskirchenamt, das RPI und das Landesjugendpfarramt hatten ein zweiteiliges religionspädagogisches Ausbildungskonzept entwickelt, um Ehrenamtliche in leitender Funktion in der Konfirmand*innenarbeit zu befähigen. Im bisherigen Entwurf umfasst es ein Grundmodul im Umfang von insgesamt neun vollen Seminartagen und ein Aufbaumodul im Umfang von zwölf Seminartagen. Der Jugendausschuss empfahl jedoch eine ein- statt zweistufige Ausbildung, da das Ziel nicht die Mitarbeit, sondern die leitende Arbeit sei, die in erster Linie für Vakanzsituationen in Gemeinden gedacht ist. Entsprechend soll diese leitende Aufgabe mit der sogenannten Übungsleiter*innenpauschale vergütet werden. Das macht zur Zeit Einnahmen bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr für pädagogische Aufgaben steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.

Die Leiterin der Bildungsabteilung der Landeskirche, Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track, unterstrich die große Bedeutung von Ehrenamtlichen in der Konfirmand*innenarbeit, auch in leitender Verantwortung. „Ich bin sehr dafür, dass sich Ehrenamtliche in der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden engagieren. Ich bin aber nicht dafür, dass sich Pastorinnen, Pastoren, Diakoninnen und Diakone aus dieser Arbeit rausziehen“, betonte Gäfgen-Track.

Sie bat um Verständnis, dass die Überarbeitung des Ausbildungskonzeptes erst geschehen könne, wenn die entsprechende Stelle im RPI, die jetzt schon lange Zeit frei sei, wieder besetzt werde. Dafür sei jetzt zumindest für eine halbe Stelle eine Überbrückungslösung gefunden. Denkbar wäre künftig auch, die Stelle zur Hälfte mit einer Diakonin oder einem Diakon und zur anderen Hälfte mit einem Pastor oder einer Pastorin zu besetzen.