Für das Landeskirchenamt berichtete Oberlandeskirchenrat Hans-Joachim Lenke, Leiter der Abteilung Diakonie und Kindertagesstätten, über Maßnahmen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit evangelischer Kindertagesstätten (Kitas).
Der Schwerpunkt seines Berichts lag auf der Verbesserung der Ausbildungsbedingungen, um mit dem gravierenden Personalmangel beim pädagogischen Personal umgehen zu können.
Besonders besorgniserregend sei die Tatsache, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Erzieherinnen- oder Erzieher-Ausbildung während der Schulzeit abbrechen, zunehme, erklärte Lenke.
Entsprechend habe das Landeskirchenamt und das Diakonische Werk in Niedersachsen e.V. (DWiN) Gespräche mit dem Niedersächsischen Kultusministerium geführt, um gemeinsam Problemfelder zu identifizieren und nach Lösungen zu suchen. „Ziel sollte es sein, dass allen Schülerinnen und Schülern, die Probleme in der Ausbildung haben, auch hinreichend Begleitung und Unterstützung gegeben wird und sich die Zahl der Ausbildungsabbrüche reduziert“, forderte Lenke und kritisierte gleichzeitig, dass das Kultusministerium seine Rolle zur Koordinierung von einzelnen Aktivitäten unterschiedlicher Träger nicht stark genug wahrnehmen würde.
Ebenfalls seien Gespräche mit dem Niedersächsischen Kultusministerium geführt worden, um eine Verbesserung bei der Förderung von Fachschulen zu erzielen, um zum Beispiel auch kleinere Klassen finanzieren zu können. Gerade in ländlichen Bereichen könne so Abbrüchen der Ausbildung entgegengewirkt werden.
Ein besonders problematisches Thema bleibe die Ausbildungsvergütung. Eine angemessene Bezahlung in der Ausbildungszeit zu entwickeln, würde derzeit schon an der mangelnden Finanzierung durch Kommunen scheitern, befürchtet Lenke. Eine entsprechende Initiative zur Mitfinanzierung der Vollzeitausbildung durch das Land wurde von der CDU-Fraktion im Landtag eingebracht. Es sei allerdings fraglich, ob diese Initiative seitens der Regierungsfraktionen weiterverfolgt werde.
Darüber hinaus berichtete Lenke von der Erneuerung der Zwei-Drittel-Regelung. Diese Regel besagt, dass Pauschalen zu mindestens zwei Dritteln unmittelbar für die Arbeit der Kindertagesstätten zu verwenden sind und nur ein Drittel der Summe frei behandelt werden dürfe. Nun soll es möglich sein, beim Landeskirchenamt eine Abweichung von der Zwei-Drittel-Regelung auf mindestens 50% zu beantragen. „Eine höhere Flexibilität des Einsatzes der Eigenmittel soll den kirchlichen Trägern ermöglichen, die Zukunft der kirchlichen Kita-Arbeit zu sichern und das evangelische und religionspädagogische Profil zu stärken“, so Lenke.