Gesetzesentwurf zur Anpassung der landeskirchlichen Mitarbeitervertretung vorgestellt

Eine männlich lesbare Person mit Brille und weissem Haar steht an einem Pult uns spricht.
Bild: Jens Schulze

Dr. Rainer Mainusch, juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes, stellte einen Gesetzesentwurf zur Änderung des MVG-EKD Anwendungsgesetztes vor und erläuterte die wesentlichen Änderungen. Die Anpassung des Kirchengesetztes soll im Wesentlichen eine Mitarbeitervertretung (MAV) für alle Mitarbeitenden der Landeskirche schaffen.

Zum einen regelt der Gesetzesentwurf die mitarbeiterrechtliche Vertretung der Diakoninnen und Diakone, die in einem landeskirchlichen Anstellungsverhältnis stehen. Die Notwendigkeit, so Mainusch, ergebe sich aus dem eingebrachten „Kirchengesetz über den Dienst der Diakoninnen und Diakone in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ (DiakG). Für laufende Beschäftigungsverhältnisse von Diakoninnen und Diakonen bleibe die Mitarbeitervertretung (MAV) des jeweiligen Kirchkreises zuständig. Des Weiteren schließe der Gesetzesentwurf eine Lücke bei der Mitarbeitervertretung für all diejenigen, die in räumlich entfernten landeskirchlichen Einrichtungen mit weniger als fünf wahlberechtigten Mitarbeitenden tätig sind. Dazu zählen beispielsweise Büromitarbeitende der Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe. Für sie soll künftig die Mitarbeitervertretung des Hauses kirchlicher Dienste zuständig sein.

Die Einführung einer landeskirchlichen Mitarbeitervertretung ermögliche schließlich eine synergetische Anpassung des Landeskirchenamtes in Fragen der MAV an sich verändernde Arbeitsbedingungen und Dynamiken landeskirchlicher Dienststellen.

Das Aktenstück Nr. 20 B, Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des MVG-EKD-Anwendungsgesetzes, wurde dem Ausschuss für kirchliche Mitarbeit und dem Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Der Landessynode ist zu berichten.

EMA