Ehrenamt braucht Struktur, Wertschätzung und angemessene Aufwandsentschädigungen

Eine weiblich lesbare Person steht an einem Rednerpult und spricht
Bild: Jens Schulze

Zur nächsten Sitzung der Novembersynode in 2024 soll das Landeskirchenamt einen Kirchengesetzentwurf für die Arbeit mit Ehrenamtlichen vorlegen sowie das erforderliche Beteiligungsverfahren durchführen. Das beschloss die Landessynode nach einem eingebrachten Antrag von Anna Kempe (Sprengel Lüneburg), Vorsitzende des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit. Ziel des Gesetzes ist, die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement zukunftssicher und attraktiv zu gestalten.

In ihrer Einbringungsrede vor der hannoverschen Synode verwies Kempe auf die wachsende Bedeutung der Arbeit von Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden. Das ehrenamtliche Engagement werde die kirchliche Arbeit dabei zukünftig auch noch stärker prägen.

„Menschen engagieren sich gern und vielfältig in Kirchen und anderen gesellschaftlichen Feldern“, so Kempe. „Diese Arbeit bereitet ihnen Freude, erfüllt sie mit Sinn, und sie möchten gerne etwas der Gesellschaft zurückgeben. Damit ihr Engagement weiterhin gut gelingen kann und attraktiv bleibt, sind auch klare Strukturen nötig, eine Wertschätzung auf Augenhöhe und eine angemessene Aufwandsentschädigung.“

Diese Punkte müssten gut geregelt sein, sagte Kempe: „Ehrenamtliches Engagement verdient gesetzliche Rahmenbedingungen, die auch den gewandelten Bedürfnissen an das ehrenamtliche Engagement Rechnung tragen.“ Die Rahmenbedingungen sollten zugleich die fachlich qualifizierte Arbeit unterstützen und ein gelingendes Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen ermöglichen, so Kempe.

EMA