Startseite Archiv Bericht vom 01. Dezember 2017

Verabschiedung Dr. Künkel

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„Die Schwachen ins Blickfeld gerückt“

Verabschiedung von Oberlandeskirchenrat Dr. Christoph Künkel

„Alle merken, da sitzt wieder ein vertrautes Gesicht“. Mit diesen Worten begrüßte Synodenpräsident Matthias Kannengießer  Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Künkel. Dieser war in die Synode gekommen und hatte kurz noch einmal den Platz in der Reihe des Landeskirchenamts genommen. Er gab damit der Synode Gelegenheit, sich von ihm zu verabschieden. Im November 2017 ist Künkel, der Oberlandeskirchenrat für den Bereich  der Diakonie und Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen war, nun aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand gewechselt. „Herr Dr. Künkel hat das diakonische Gesicht geprägt. Viele kennen und schätzen ihn als Mann klarer Worte“, unterstrich Kannengießer die Bedeutung des Gastes: „Sie haben immer die Stimme erhoben für die, die die eigene Stimme nur schwer zu Gehör bringen können. Dafür sind wir in der Landessynode sehr dankbar!“.

Christoph Künkel habe ideenreich für die Anliegen der Diakonie geworben: „Sie wollten viel erreichen und sie haben viel erreicht. Sie haben sich für die Schwachen eingesetzt und dafür, dass sie im Blickfeld bleiben - auch im Blickfeld unserer Synode“, sagte Kannengießer unter langanhaltendem Applaus des Synodenplenums.

Christoph Künkel richtete sein Wort noch einmal an die Synodalen und dankte seinerseits für die Möglichkeiten, die er in der Landeskirche gehabt habe, und für die gute Zusammenarbeit „insgesamt hat die Freude überwogen“. Als Vorstandssprecher sei ihm immer klar gewesen, was der Auftrag der Diakonie sei: Die soziale Wirklichkeit der Gesellschaft. Kirche bleibe hier aber deutlich hinter ihren Möglichkeiten, bedauerte er. „Wir als Kirche reden zu wenig mit, was die sozialen Fragen und Anliegen in der Gesellschaft angeht.“ Über die Welt der Gemeindeglieder wüssten Pastorinnen und Pastoren und auch die Synodalen nur wenig. Er begrüße daher den Auftrag zur Gestaltung des Gemeinwesens, der  in den Artikel 5 des Entwurfs einer neuen Kirchenverfassung aufgenommen worden sei. Kritisch merkte er aber an, dass dieser Anspruch in den folgenden Artikeln kaum aufgenommen würde. Für ihn liege dem eine „falsche Zeiteinteilung“ zu Grunde, stünden dem Sonntag als einem Tag doch sechs weitere Tage gegenüber, an denen Kirche sich konkret für eine gerechte Ausgestaltung der sozialen Verhältnisse dieser Welt einsetzen könne und solle.