Startseite Archiv Bericht vom 28. November 2017

Änderungen zum Landessynodalgesetz

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Mehr Einfluss für die Kirchenkreissynoden

Kastmann bringt Entwurf zur Änderung des Landessynodalgesetzes ein

Klaus Kastmann, Mitglied des Kirchensenates, brachte am ersten Sitzungstages für den Kirchensenat den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Bildung der Landessynode, das sogenannte Landessynodalgesetz, ein. In diesem Entwurf geht es um die stärkere Einbindung der Kirchenkreistage bei der Nominierung von Kandidierenden und um die Vermeidung von Neuwahlen.

Kirchenkreistage sollen laut Gesetzentwurf die Möglichkeit erhalten, bereits vor Aufstellung des Wahlaufsatzes und nicht erst „ergänzend“ Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen, die der Nominierungsausschuss berücksichtigen kann. Falls kein Ersatzmitglied mehr vorhanden ist, bekommt der Kirchensenat die Möglichkeit, auf Vorschlag der Kirchenkreistage des Wahlkreises für die restliche Amtszeit ein Mitglied der Landessynode zu berufen.

Dr. Fritz Hasselhorn aus dem Sprengel Osnabrück erklärte in der Aussprache, der Gesetzestext müsse vor dem Hintergrund der neuen Kirchenverfassung betrachtet werden. Im entsprechenden Entwurf sei nachzulesen, dass die Kirchenkreissynode, der bisherige Kirchenkreistag, an der Bildung der Landessynode mitwirke. In dem vorliegenden Gesetzentwurf könne die Kirchenkreissynode Vorschläge machen, diese seien aber nicht verbindlich. Somit gebe es enge Schranken für die Mitwirkung der Kirchenkreissynode. Deren Vorschlag aber sollte auf dem Wahlzettel erscheinen und nicht eine unverbindliche Anregung sein.

Der Antrag, dieses Aktenstück dem Schwerpunktausschuss federführend und dem Rechtsausschuss zur Beratung zu überweisen, wurde einstimmig angenommen.

Friedo Hansen (Sprengel Lüneburg) stellte den Antrag, den Wahltag für die Landessynode von Sonntag auf einen Wochentag zu verlegen. Hansen erinnerte zur Begründung seines Antrages an die Feiertagsheiligung. Bedenken äußerte Jörn Surborg, Vorsitzender des Landessynodalausschusses: Vermutlich würde die Wahlbeteiligung zurückgehen; die Feiertagsheiligung werde durch die Wahlhandlung nicht unterbrochen.

Abschließend wurde der Antrag des Synodalen Hansen mit Mehrheit abgelehnt. Ein Antrag von Rolf Bade aus dem Sprengel Hannover, den Sonntags-Antrag federführend an den Schwerpunkteausschuss und beratend an den Rechtsausschuss zu überweisen, wurde mehrheitlich angenommen.