Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2017

Bericht des Rechtsausschuss: Antrag Gastrecht

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Kein Gastrecht für die Landesjugendkammer

Rechtsausschuss und Synode lehnen Antrag mehrheitlich ab

Kann die Geschäftsordnung der Landessynode dahingehend geändert werden, dass einer Vertretung der Landesjugendkammer in den Sitzungen des Jugendausschusses ein Gastrecht eingeräumt wird? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Rechtsausschuss in den vergangenen Monaten, ausgelöst durch einen Antrag des Synodalen Rolf Bade aus Hannover, den dieser im Mai 2017 gestellt hatte.

„Wir haben uns dieser Frage in sehr intensiven Beratungen gewidmet“, erklärte Thomas Reisner, Vorsitzender des Rechtsausschusses. Die Beratungen führten letztendlich zu einer Ablehnung des Antrages, die die Landessynode am Mittwochabend mehrheitlich bestätigte.

Grundsätzlich halte der Ausschuss ein Gastrecht für möglich, erklärte Thomas Reisner. Ausgeübt werde dies beispielsweise regelmäßig durch Nicht-Mitglieder der Landessynode, die in kirchenleitenden Funktionen tätig sind. Das Recht, zuhörend oder mit beratender Stimme an Ausschusssitzungen teilzunehmen, diene der Intensivierung der synodalen Arbeit und der Kooperation aller Beteiligten.

Mehrheitlich, so Thomas Reisner, hätten die Mitglieder des Rechtsausschusses dennoch Bedenken gegen eine solche Regelung für Vertreterinnen und Vertreter der Landesjugendkammer geäußert: Ihre Mitwirkungsmöglichkeit im Jugendausschuss würde über die der Jugenddelegierten hinausgehen und eine Einflussnahme auf die Ausschussarbeit ohne Bindung an synodale oder kirchenleitende Funktionen ermöglichen. „Diese Mitwirkung wäre geprägt durch lobbyistische Elemente“, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses; damit würde so etwas wie ein Präzedenzfall geschaffen. Jonas Jakob Drude, Jugenddelegierter aus dem Sprengel Hildesheim-Göttingen, widersprach in der anschließenden Aussprache: „Ich halte es für schwierig, hier mit dem Lobbybegriff zu arbeiten – es geht immerhin um alle Menschen in unserer Landeskirche, die jünger sind als 27 Jahre.“

Thomas Reisner führte weiter aus, dass die Rechte junger Menschen ohnehin im Zuge der Verfassungsreform gestärkt würden: Der Entwurf sieht vor, dass künftig vier von der Landesjugendkammer vorgeschlagene Mitglieder unter 27 Jahren  mit Stimmrecht in die Landessynode berufen werden sollen. Wenn aber, so Reisner, diese vier Mitglieder die Interessen der Jugend in der Landeskirche nicht umfassend vertreten könnten, könne die Frage nach einem Gastrecht erneut diskutiert werden.

„Wir sind dazu angehalten, Türen zu öffnen und ich fände es wunderbar, wenn wir ständig junge Stimmen um uns hätten – wir können gar nicht genug davon haben“, betonte Magdalena Hentschel, Synodale aus dem Kirchenkreis Laatzen-Springe. Rolf Bade ermunterte den Jugendausschuss, den Grundgedanken des Gastrechtes zu einem späteren Zeitpunkt in die 26. Landessynode einzubringen.

 

Patronatsrechte durch Fusionen nicht beeinflusst

„Die geltenden Gesetze regeln alle Fragen des Patronatsrechts“, so Thomas Reisner, Vorsitzender des Rechtsausschusses und Synodaler aus dem Kirchenkreis Lüneburg. Auch durch Fusionen und pfarramtliche Verbindungen würden diese Rechte nicht eingeschränkt, sondern blieben in Gänze erhalten. Daher seien eine Erweiterung oder Modifizierungen der geltenden Rechtslage nicht notwendig.

Die Landessynode nahm diese Darstellung des Rechtsausschusses zustimmend zur Kenntnis.