Arbeitsrechtsregelungsgesetz der EKD
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Aktenstück 83 a
In Blick auf die Beschäftigungsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Angestellten beriet die Landessynode über das „Kirchengesetz zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD“ und stimmte über die Einführung eines Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst in der Landeskirche ab.
Der gemeinsame Bericht des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit und des Diakonieausschusses dazu wurde eingebracht durch den Synodalen Michael Gierow (Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg).
Zwar habe das Gesetz etliche Vorbereitungen gebraucht, auch wegen der Tatsache, dass es keine gemeinsame Synode aller evangelischen Kirchen im Niedersachsen gebe, nach der Zustimmung der Oldenburger und der Braunschweiger Synode stehe die Abstimmung nun auf der Synode der hannoverschen Landeskirche an, die dem Antrag einstimmig zustimmte und das Gesetzt in erster, zweiter und abschließender Lesung einstimmig annahm.