Verschiedene Gesetzesänderungen
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Die Synode beschließt im Rahmen der Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) eine sprachliche Erweiterung im § 1, die ermöglicht, die Mittel der zukünftig wegfallenden Kindertagesstättenfachberatung in Form von Einrichtungspauschalen an die Kirchenkreise zu überweisen, die Kindertagesstättenverbände betreiben. So sollen die neuen Trägerkonzepte gefördert und gestärkt werden.
Synodale im Erföffnungsgottesdienste Bild: Jens Schulze
Die Synode beschließt, die Kirchengemeindeordnung (KGO) und die Kirchenkreisordnung (KKO) zu ändern. Zukünftig werden die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenkreistage und der Kirchenvorstände für die Dauer von drei Jahren, also der Hälfte der Legislaturperiode, gewählt. Eine Wiederwahl ist grundsätzlich möglich. Mit dieser Änderung soll den Gremien ermöglicht werden, Veränderungen im Vorsitz herbeizuführen, um insbesondere im Konfliktfall eine angemessen Aktionsmöglichkeit zu eröffnen. Abwahlverfahren würden nach Meinung der Synode eher zur Konfliktverschärfung führen und sind auch zukünftig nicht möglich.