Startseite Archiv Bericht vom 22. November 2011

Kirchenkreistage

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Der Synodale Thomas Reisner (Lüneburg) brachte für den Rechtsausschuss einen Entwurf zur zukünftigen Zusammensetzung der Kirchenkreistage ein.

Der Rechtsausschuss beantragt darin eine Änderung der Kirchenverfassung der Landeskirche. Hintergrund ist die im Aktenstück 98 geforderte Verringerung der Anzahl der Kirchenkreise, die eine neue Regelung zur Bildung der Kirchenkreistage erforderlich macht. Diese soll bei ihrer Neubildung mit der nächsten Wahl im Jahr 2013 gelten.

Der Antrag sieht vor, dass die unterschiedlichen Größen der 56 Kirchenkreistage in den sechs Sprengeln der Landeskirche Hannovers einander angeglichen werden. Der größte Kirchenkreistag befände sich gegenwärtig im Kirchenkreis Hildesheimer Land-Alfeld mit 163 Mitgliedern bei 84 702 Gemeindegliedern aus 85 Kirchengemeinden (Stand: 30. Juli 2011), sagte Reisner. Der kleinste Kirchenkreistag umfasse in Cuxhaven 41 Mitglieder aus zehn Kirchengemeinden mit 26 731 Gemeindegliedern.

Der Entwurf zur Bildung der Kirchenkreistage in Aktenstück 72 B löst sich von dem Grundsatz im § 58 der Kirchenverfassung der Landeskirche, nach der jede Kirchengemeinde im Kirchenkreistag vertreten sein muss. Da in Zukunft die Kirchenkreistage eine Größe von 75 Mitgliedern nicht übersteigen sollen, sei es erforderlich, dieses Prinzip aufzugeben. Der Entwurf sieht vor, dass die zukünftigen Mitglieder der Kirchenkreistage in Wahlbezirken von Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern gewählt werden. Dadurch gelänge eine Synchronisierung des Wahlgeschehens innerhalb der Landeskirche, sagte Reisner. Das vorgeschlagene Verfahren sei beispielsweise bei der Wahl der Synodalen gegeben.

Reisner betonte, dass die Besonderheiten der jeweiligen Kirchenkreise bei dem vorgeschlagenen Verfahren gewahrt würden.

In der Aussprache wies der Synodale Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) darauf hin, dass der Gesetzesentwurf die Zusammenarbeit in den Regionen fördere. Es komme darauf an, dass Kirchengemeinden bei einer Fusion im Blick auf ihre Repräsentanz im Kirchenkreistag nicht benachteiligt würden.

Gunda-Marie Meyer (Adelebsen) bat, auch Personen, die nicht dem Kirchenkreistag angehören, als stimmberechtigte Mitglieder in die Ausschüsse berufen zu können. Das sei für eine konstruktive Zusammenarbeit in den Ausschüssen wichtig.

Alwin Pfanne (Aurich) machte darauf aufmerksam, bei der Zusammensetzung der Kirchenkreistage auch die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeit mit Jugendlichen angemessen zu berücksichtigen.