Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2021

Landeskirchensteuerbeschlüsse 2021/2022

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Die Mitglieder der Synode der Landeskirche haben am Freitag eine Entlastung von Kirchensteuerzahlerinnen und Kirchensteuerzahlern beschlossen. Für das Landeskirchenamt hatte am Donnerstag Oberkirchenrat Wolf Martin Waldow die Kirchensteuerbeschlüsse für die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und für die Stadtgemeinde Bremerhaven eingebracht: "Die Kirchensteuerbeschlüsse stellen insoweit eine Besonderheit dar, als mit ihnen die aktuell bestehenden Kirchensteuerbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2021/2022 für das kommende Jahr außer Kraft gesetzt werden und die jetzt vorliegenden neuen Beschlüsse für 2022 verabschiedet werden sollten."

Hintergrund sei eine zwischen allen evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern abgestimmte Änderung der Kirchgeldtabelle ab dem Jahr 2022. Diese Änderung werde nun durch die einzelnen Synoden und Bistümer beschlossen.

Künftig sollen die Stufen der Kirchengeldtabelle um jeweils 10.000 Euro angehoben werden: Begann bislang die erste Stufe in Höhe von 96 Euro bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen ab 30.000 Euro, soll diese Stufe künftig bei erst ab 40.000 Euro beginnen. Die eingebrachte Änderung setze sich dann in weiteren Schritten durch alle Stufen bis zur obersten, 13. Stufe fort. Diese Stufe in Höhe von 3.600 Euro greife dann ab einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen ab 310.000 Euro.

„Damit werden zum einen die Tarifsteigerungen nachvollzogen, um die über Jahre faktisch angewachsene Belastung wieder zurückzuführen“, so Oberkirchenrat Waldow. Zudem hätten Gerichte darüber entschieden, wann das besondere Kirchgeld verhältnismäßig sei. Dafür müsse ein Kirchenmitglied so viel zahlen, dass es einem Drittel des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens entspreche, sagte Waldow. Dem entsprächen die angedachten Stufen nach Berechnungen der Steuerkommission der EKD noch genauer.

Abschließend dankte Oberkirchenrat Waldow den Kirchensteuerzahlerinnen und Kirchensteuerzahlern: „Nur durch diese Steuereinnahmen ist es uns möglich, die inhaltliche kirchlichen Arbeit in der heutigen Form und in diesem Umfang zu gestalten.“

Auf Antrag der Synodalen und Vorsitzenden des Finanzausschusses, Marie-Luise Brümmer (Sprengel Hannover, Kirchenkreis Stolzenau-Loccum) war der Tagesordnungspunkt am Donnerstag zur weiteren Beratung einstimmig in den Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser empfahl am Freitag dann den Mitgliedern der Synode der Vorlage zuzustimmen. Mit jeweils großer Mehrheit wurden diese angenommen.

Zum Hintergrund: Die Landeskirche erhebt von den Kirchenmitgliedern, deren Ehegatte einer steuererhebenden Kirche nicht angehört, ein besonderes Kirchgeld, sofern die Ehegatten nach dem Einkommenssteuergesetz zusammen veranlagt werden.