Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2021

Landeskirchenamt legt Gesetzentwurf zur Kirchenvorstandswahl vor

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Die Verfahren zur Bildung der Kirchenvorstände sollen einfacher werden, die Kirchengemeinden entlasten und eine höhere Wahlbeteiligung bewirken: Diese Ziele verfolgt der zweite Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neuregelung des Kirchenvorstandswahlrechts, den Oberkirchenrätin Anna Burmeister für das Landeskirchenamt (LKA) erläuterte.

Neben der zeitlichen Straffung bei den Wahlverfahren soll mit dem neuen Gesetzentwurf vor allem die Beteiligung junger Menschen im Kirchenvorstand gefördert werden. So soll der Wahlaufsatz künftig mindestens eine Person enthalten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei der Suche nach Interessierten soll die Evangelische Jugend „einschließlich der Verbände eigener Prägung“ einbezogen werden. Anders als bisher könnten sich demnach bereits 16-Jährige in den Kirchenvorstand wählen oder berufen lassen.

Orientierte sich die Zahl der zu wählenden und berufenen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher bislang an der Zahl der Gemeindemitglieder, so sieht der aktuelle Gesetzentwurf einheitlich nur noch mindestens drei zu wählende Mitglieder vor, in Kapellengemeinden mindestens zwei. Die Vergabe bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin (Stimmenkumulation) ist demnach möglich. Grundsätzlich soll es bei einer sechsjährigen Amtszeit bleiben. Allerdings ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf die Kandidatur ausdrücklich für zunächst nur drei Jahre.

Bereits ab 2024 soll die Wahl als allgemeine Briefwahl und im elektronischen Verfahren (Onlinewahl) durchgeführt werden. Jedes wahlberechtigte Kirchenmitglied würde demnach unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe vor. Die Wahl im Wahllokal vor Ort bleibt den Kirchengemeinden als zusätzliche Option unbenommen.

Das Landeskirchenamt hatte der Synode im Juli 2020 einen ersten Entwurf für ein neues Kirchenvorstandsbildungsgesetz vorgelegt. Eingeflossen in die aktuelle Fassung sind gut 300 Kommentare, die in einem öffentlichen online-Beteiligungsverfahren abgegeben worden waren. Zudem hatten Kirchengemeinden und Kirchenkreise insgesamt rund 50 Stellungnahmen eingereicht. Im Ergebnis wurde das Kirchenvorstandsbildungsgesetz gründlich „entschlackt“, wie die Vertreterin des Landeskirchenamts betonte: Statt bisher 50 Paragrafen enthält der vorliegende Entwurf nurmehr 26 Paragrafen.

In der Aussprache begrüßte die Synodale Silke Kahmann (Kirchenkreis Aurich / Sprengel Ostfriesland-Ems) die vorgesehenen Regelungen. „Wir freuen uns über den Entwurf“, sagte die 23-Jährige als Vertreterin der jungen Generation. Allerdings wechselten junge Menschen häufiger ihren Wohnsitz, das habe auch Auswirkungen auf deren Wahlberechtigung und mögliche Nachberufungen. Sie wünsche sich, dass es den Gemeinden gelingt, mehr junge Menschen zur Mitarbeit im Kirchenvorstand zu motivieren.

Birgit Spörl (Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck / Sprengel Stade) äußerte sich kritisch zu der neuen Möglichkeit, zunächst für nur drei Jahre zu kandidieren: „Das muss nicht gesetzlich geregelt werden.“ Zudem mahnte die Pastorin zur Verwendung einer einfachen Sprache bei der Ausgestaltung der Wahlunterlagen.

Umstritten blieb die bereits aus dem geltenden Gesetz bekannte Regel, wonach Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Geschwister sowie Eltern und deren Kinder nicht gleichzeitig Mitglieder desselben Kirchenvorstandes sein dürfen. So verwies etwa Ralph Scheferling (Kirchenkreis Burgdorf / Sprengel Hannover) auf die Kommunalpolitik, die eine derartige Regelung nicht kenne. „Wir sollten das Engagement der Leute nicht durch diese unsinnige Regelung ausbremsen“, meinte Tanja Heuer (Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg / Sprengel Lüneburg). Sie lag damit auf einer Linie mit Bettina Siegmund (Kirchenkreis Leer / Sprengel Ostfriesland-Ems), die das „Risiko von Clanstrukturen im Kirchenvorstand“ für begrenzt hielt.

Die Synode überwies den neuen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Planungs-, Rechts- sowie Jugendausschuss.