Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2021

Entwurf Kirchengesetz zur Kirchenmitgliedschaft

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Für das Landeskirchenamt hat Oberkirchenrätin Jacqueline Gebauer (Landeskirchenamt) einen Gesetzentwurf zur Vereinbarung zwischen den Gliedkirchen der EKD zur Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen eingebracht (Aktenstück 52). Die Landessynode hat diesen Gesetzesentwurf dem Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen.
 
Mit dem Aktenstück soll die Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7.12.2005 angepasst werden, um Umgemeindungen über Gliedkirchengrenzen hinweg zukünftig schneller vollziehen zu können.
 
Das bisherige Verfahren sah vor, dass vor einer Entscheidung über einen Antrag auf Erwerb oder Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft das zuständige Organ der Kirchengemeinde des Wohnsitzes zu hören war. Dieses Verfahren konnte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dabei waren in der Regel in acht Prozessschritten sechs Beteiligte mit dem Vorgang beschäftigt.
 
Der Gesetzesentwurf sieht zukünftig eine Vereinfachung des Verfahrens vor. Dann würde die Anhörung durch eine Information ersetzt. Die Kirchengemeinde des Wohnsitzes, also der Kirchenvorstand, soll über den Antragseingang unverzüglich informiert werden.

Bild: Jens Schulze