Betriebliche Altersversorgung von kirchlichen Mitarbeitenden
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Die Landessynode hat über den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechtsstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten. Es betrifft die betriebliche Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeitenden und einen möglichen Eigenbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung und wurde vorgestellt vom Vorsitzenden des Rechtausschusses, Thomas Reisner (Lüneburg).
Durch die wachsenden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge hat bereits die 24. Landessynode über Möglichkeiten und Wege diskutiert, einen Eigenbeitrag der kirchlichen Beschäftigten zur betrieblichen Altersvorsorge vorzusehen. Die Beratungen der 25. Landessynode gehen nun ein auf Möglichkeiten des dritten Wegs der tarifrechtlichen Regelung auch in Blick auf die betriebliche Altersvorsorge. Weiterhin behandeln sie die Frage, in wie weit das Ergebnis der Verhandlungen des Diakonischen Werks evangelischen Kirchen in Niedersachsen mit den Arbeitnehmervertretungen zur hälftigen Aufteilung der Kostensteigerungen der betrieblichen Altersvorsorge zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auf die kirchlichen Beschäftigen zu übertragen sei.
Für den Synodalen Rolf Bade (Hannover) ist der Blick auf die Abschlüsse der Diakonie vorbildlich, eine mögliche Vereinbarung für die kirchlichen Beschäftigten sollte sich an diesen orientieren. Die Regelungen für die kirchlichen Beschäftigten sollten zeitnah umgesetzt werden und für die kirchliche Seite als Arbeitgeber keinesfalls ungünstiger als der Abschluss der Diakonie ausfallen. Dieser Einschätzung schlossen sich weitere Synodale an. Jörn Suborg (Hannover) beschrieb, dass er es nicht als Aufgabe der Synode ansehe, über die Höhe möglicher Tarifabschlüsse zu diskutieren. Für den Synodalen Dr. Zimmermann ist die Vereinbarung des Diakonischen Werks nicht direkt als Vorbild dienlich. Für den Tarifvertrag des Diakonischen Werks habe es Verständigungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gegeben weit über die Frage der Regelung der betrieblichen Altersvorsorge hinaus, Tarifverhandlungen seien immer ein Geben und Nehmen, so der Synodale.
Nach Abschluss der Beratungen beschloß die Landessynode mit Mehrheit das in Aktenstück Nr. 41 vorgelegte Änderungsgesetz zum Mitarbeitergesetz in erster und zweiter Lesung.
Bild: Jens Schulze