Startseite Archiv Bericht vom 26. November 2015

Finanzhilfen für strukturschwache Regionen

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Dr. Fritz Hasselhorn (Grafschaft Diepholz) führte das Aktenstück Nr. 31 A in die Beratungen der Landessynode ein, das sich mit Regelungen und Perspektiven zum landeskirchlichen Strukturanpassungsfonds beschäftigt. Der Ausschuss habe über Vorschläge zu einer konkreten Ausgestaltung beraten. Fragen seien dabei unter anderem Kappungsgrenzen, Laufzeiten und die Begrenzung der Zahl der Empfänger gewesen.

Dass eine solche Begrenzung notwendig ist, sei klar. Gleichzeitig könne der Strukturanpassungsfonds aber nicht die regionalen Gegebenheiten außer Acht lassen könnten, sei auch . Auf den Nordseeinseln gibt es nun einmal offensichtliche Hemmnisse für eine engere territoriale Zusammenarbeit. Für diese werde es auch weiterhin Sonderregelungen geben, so der Synodale. Die Landessynode müsse sich bewusst sein, dass der Strukturanpassungsfonds keine vergleichbaren Strukturen überall in der Landeskirche werde herstellen könne.

Doch gelte es den Blick nicht nur auf Strukturschwächen zu werfen. „Das Wendland, der Oberharz, der Solling vielleicht sind das die Vorbilder, wie man Kirche gestalten muss“, so Dr. Hasselhorn. Erst die 26. Landessynode werde über die finanzielle Ausgestaltung des neuen Strukturfonds Entscheidungen treffen können. Das müsse dann aber sehr zügig passieren. Deswegen sei es sinnvoll, für die nachfolgende Synode Empfehlungen zu hinterlassen, „damit darauf aufgebaut werden kann, ohne Entscheidungen zu präjudizieren“, so der Synodale.

Den Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerhard Tödter (Lüneburg), führte aus, dass der Finanzausschuss bereits in der Vergangenheit ausführlich über das Thema Strukturanpassungsfonds beraten habe: „Was anders werden muss im Zeitraum 2020-2023, wird der Finanzausschuss auch wieder in Ruhe klären“, so Tödter.

Michael Gierow (Lüchow-Dannenberg) freute sich besonders darüber, dass Modellregionen nicht als lästige Bittsteller gesehen, sondern als Beispiele genannt würden, wie mit viel Energie und Kreativität unter sich dramatisch verändernden Verhältnissen fröhlich Kirche gemacht werden könne. Diese Vorbilder könnten dann auch nicht nur für ländliche, dünn besiedelte Räume gelten, sondern machten Ableitungen möglich für städtische Räume mit stark abnehmender Kirchenbindung. Natürlich tue es weh, die Erfahrungen aus den Modellregionen als Vorbild zu sehen, denn „sich vorzustellen, dass die dortigen Schwierigkeiten sich auch auf andere Bereiche ausdehnen könnten, das ist nicht schön“, sagte der Synodale. Über das Jahr 2023 hinaus brauche es eine besondere Form der landeskirchlichen Solidarität. Auch sei das Problem der „Remanenzkosten“ zu bedenken: Auch wenn man sich aus einem Bereich zurückzieht, entstehen weitere Kosten. Deshalb müsse man auch die Frage stellen nach den „Kosten, die für das Bleiben bleiben“. Die katholische Kirche könne hier Beispiele geben wie Veränderungsprozesse gestaltet werden könnten, so Michael Gierow.

Die Landessynode stimmte den Anträgen des Aktenstücks zum weiteren Verfahren zu wie sie im entsprechenden Aktenstück vorgeschlagen worden waren.