Startseite Archiv Bericht vom 25. November 2015

Zwischenbericht des Finanzausschusses

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Gerhard Tödter (Lüneburg) gab der Synode als Vorsitzender des Finanzausschusses einen Zwischenbericht über die Pensions- und Alterszusatz-versorgungsverpflichtungen und den Stand der Überlegungen zur Ausfinanzierung der erforderlichen Rückstellungen in der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (NKVK).

Die Versorgungskasse finanziere sich zum einen aus Rücklagen und Kapitalerträgen und zum anderen aus Beiträgen, die mit aktuell 42 % plus einem Sanierungszuschlag von 6% erhoben werden. Die Grundlagen für die bisherigen Berechnungen des Finanzbedarfs und zur Deckungslücke bilden unter anderem die Annahme eines Rechnungszinssatzes von 3,75 %, eine 1%ige jährliche Dynamik der Besoldung bei den Pfarrerinnen und Pfarrern, Anwartschaften und Versorgungsbezüge sowie die biometrischen Rechnungsgrundlagen mit abgewandelten Richttafeln für die Pfarrer- und Kirchenbeamtenschaft.

Die Überprüfung habe ergeben, dass es einen Nachholbedarf bei den im Rechenmodell berücksichtigten Dynamisierungskosten gibt. Bisher wurde eine Dynamisierung der Kosten in Höhe von 1 % einkalkuliert. Eine höhere Dynamisierung wurde vom bisherigen Wirtschaftsprüfer nicht akzeptiert. Eine neuerliche Überprüfung habe jedoch einen Dynamisierungsfaktor von durchschnittlich 1,93 % in den letzten 20 Jahren ergeben, der nunmehr auch von der neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft akzeptiert wird. Dagegen scheine der bisherige interne Zinssatz für Kapitalerträge von 3,75 % als langfristiger Satz, trotz weiterhin niedriger erzielbarer Kapitalanlagerenditen, realisierbar.

Der neue Dynamisierungsfaktor von 1,93 %, anstatt bisher 1 %, würde eine Steigerung der Deckungslücke bedeuten. Die Deckungslücke würde von bisher 407 Mio. Euro auf neu ca. 620 Mio. Euro steigen. Für die hannoversche Landeskirche würde das einen Zusatz von 167 Mio. Euro bedeuten. Der Finanzierungsausschuss spricht sich deshalb für die Anhebung von 1 % auf 1,93 % aus.

Der Verwaltungsrat der NKVK will in seiner nächsten Sitzung im Dezember 2015 die notwendigen Maßnahmen beschließen. Mit einem Beschluss entsteht eine Rechtsverpflichtung auch für die hannoversche Landeskirche. Gleichwohl werden die landeskirchlichen Gremien umfassend beteiligt.

Die Landessynode nahm den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.