Höhere Besoldung für Superintendentinnen und Superintendenten
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Superintendenten und Superintendentinnen bekommen ab Januar 2017 bei einem Grundgehalt nach Besoldungsgruppe A 15 vom vierten Jahr in diesem Amt an eine nicht ruhegehaltfähige Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zu A 16 für die Zeit der Ausübung des Ephoralamtes. Das hat die Landessynode in einer geheimen Abstimmung mit deutlicher Mehrheit bei 15 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen.
Dem Beschluss gingen intensive und teils kontroverse Beratungen voran. Während der Ausschuss für kirchliche Mitarbeit die Erhöhung nach A 16 mit Hinweis auf die quantitativ wie qualitativ gewachsenen Aufgaben der Ephoren befürwortete, gab es seitens des Finanzausschusses dagegen Bedenken. Insbesondere die dann erforderlichen höheren Beiträge zur Sicherstellung der Pensionsbezüge seien als schwerwiegendes Problem genannt worden, hält der Bericht des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit fest.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit, die der Synodale Michael Gierow (Lüchow-Dannenberg) erläuterte und der die Synode folgte, stelle die „maximale konsensfähige Lösung der beteiligten Gremien“ dar, heißt es in dem betreffenden Aktenstück.
Auf Antrag einer Gruppe um den Synodalen Alwin Pfanne (Aurich) wurde über die Beschlussempfehlung geheim abgestimmt. Zuvor hatte der Delegierte Dr. Lutz Meyer (Cuxhaven-Hadeln) beantragt, die Entscheidung über eine Besoldungserhöhung für die Ephoren zu vertagen und stattdessen ein „Gesamtpaket zu schnüren“. Zur Begründung erinnerte Meyer an das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg: „Tragen wir nicht alle des Tages Last?“ Das Argument, die Aufgaben der Echoren hätten sich quantitativ und qualitativ verändert, gelte auch für andere kirchliche Berufsgruppen. Über diesen Antrag wurde nicht abgestimmt, weil die Beschlussempfehlung des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit als weitergehend betrachtet wurde.
Bild: Jens Schulze