Zukunft der Krankenhausseelsorge
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Die Vergabe von Mitteln der Krankenhausseelsorge soll sich künftig an der Bettenzahl des betreffenden Hauses orientieren. Dieses im Frühjahr formulierte Anliegen des Diakonie-Ausschusses teilen der Schwerpunkte- und der Finanzausschuss, die der Landessynode am Mittwoch zur Finanzierung der Krankenhausseelsorge berichteten. Zudem sollten die Kosten möglichst durch die Krankenhausträger oder Dritte refinanziert, die Refinanzierung durch Bonifizierung gefördert werden.
Dies berichtete der Synodale Dr. Fritz Hasselhorn aus Sulingen.
Aus Planungsgründen wäre eine Festlegung der Refinanzierung auf sechs Jahre wünschenswert. Die Ausschüsse hegen indes Zweifel, ob sich eine solche Regelung in der Landeskirche durchsetzen lässt. Andererseits könne das Finanzierungsrisiko nicht einfach auf die Kirchenkreise übertragen werden. Im Falle von Finanzierungszusagen für kürzere Zeiträume sollte deshalb der betreffende Kirchenkreis entscheiden, ob er das verbleibende Finanzierungsrisiko für die Dauer von maximal sechs Jahren übernimmt. Sofern der Kirchenkreis dazu nicht bereit ist, könnte die Bonifizierung vorher auslaufen.
Die Synode stimmte dem Bericht zu und beauftragte das Landeskirchenamt zu einer entsprechenden Änderung der Verfahren und Kriterien für die Vergabe von Mitteln landeskirchlich finanzierter Krankenhausseelsorge.
Blick ins Plenum (Foto: J. Schulze)