Dienstwohnungspflicht bleibt – und soll attraktiver werden
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Die Dienstwohnungspflicht für Gemeindepastorinnen und Gemeindepastoren soll um der Mobilität willen erhalten bleiben. Das ist ein Ergebnis der Arbeitsgruppe „Zukunft der Pfarrhäuser“, das vor der Landessynode vorgestellt wurde. Dem entsprechend sollen die Kirchengemeinden verpflichtet bleiben, Dienstwohnungen zur Verfügung zu stellen. Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch skizzierte die mit dem Papier gegebenen „Anregungen“ mit zwei Stichworten: „Nüchternheit und Offenheit für mehr Vielfalt“.
Grundsätzlich soll der Bestand an kircheneigenen Pfarrhäusern jedoch reduziert werden, Entscheidungskriterium sei die von den örtlichen Verhältnissen und der Lage des Hauses abhängige „Prägnanz“. Die Reduzierung des Bestandes an Pfarrhäusern soll im Wesentlichen über das Gebäudemanagement des Kirchenkreises erreicht werden, die Genehmigung zum Verkauf indes dem Landeskirchenamt überlassen bleiben. Spätestens ab 2013 solle die von der Pfarrerschaft gezahlte Dienstwohnungsvergütung in den Kirchenkreisen verbleiben, allerdings mit der Maßgabe einer reduzierten landeskirchlichen Zuweisung.
Um die Attraktivität des Wohnens im Pfarrhaus zu erhöhen, sei im laufenden Jahr bereits eine Absenkung der Mietwerte erreicht worden. Des weiteren gehe es nun um die bauliche und energetische Sanierung der Pfarrhäuser sowie um eine bessere Trennung von Wohn- und Amtsbereich. Anstelle der bisherigen Schönheitsreparaturpauschale solle es künftig eine „Einzugsreparaturpauschale“ geben: daraus werde die Dienstwohnung bei Einzug renoviert. Ob und in welchem Umfang spätere Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, entscheide der Dienstwohnungsinhaber und trage gegebenenfalls die Kosten.
Die Synode nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Der Schwerpunkte- und Planungsausschuss soll weitere Fragen zu dem Thema federführend beraten.
Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch berichtet über die Zukunft der Pfarrhäuser.