Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2003

Stellungnahme zum Kopftuchstreit

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Die Synode hat am Freitagvormittag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten „Kopftuchstreit“ diskutiert. Folgende Feststellungen sind verabschiedet worden:

1. Das Tragen des Kopftuchs ist nicht allein von der Frage her zu beurteilen, ob es nach islamischen Glauben geboten ist. Es geht auch darum, ob das Kopftuchtragen die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler verletzt. Ferner ist zu fragen, welche grundsätzliche Grenze das Tragen religiöser Symbole im Blick auf die Neutralitätspflicht des Staates hat.

2. Die Landessynode wehrt sich gegen den Versuch, religiöse Symbole einfach gleichzusetzen. Es gibt einen Unterschied zwischen Kopftuch und Kreuz. Beim Kopftuchtragen ist zu fragen, ob es politische Aussagen enthält, die Verfassungsgrundsätze wie etwa die Würde des Menschen und das Verhältnis von Mann und Frau betreffen.

3. Die vorgesehenen rechtlichen Regelungen müssen auf diese schwierigen Fragen eingehen. Bei der Gesetzgebung ist außerdem zu bedenken, dass in der Niedersächsischen Verfassung und im Schulgesetz die Bedeutung des Christentums für das kulturelle Gedächtnis und für das Selbstbild unserer Gesellschaft schon verankert ist.

4. Die Landessynode wünscht eine Fortsetzung und Intensivierung des interreligiösen Dialogs mit den Muslimen.