Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2003

Kopftuchstreit: Landesbischöfin unterstützt Verbot

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Als eines der in der fortlaufenden Diskussion zentralen Themen sprach Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann in ihrem Bericht vor der Landesynode den sogenannten Kopftuchstreit an.
Dabei bezog sie sich auf das im September des Jahres gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht durch Landesgesetze geregelt werden müsse.

Kein Verständnis zeigte Käßmann für die kürzlich von der betroffenen Lehrerin, Frau Fereshta Ludin, geäußerte Kritik am BVG-Urteil, sie fühle sich diskriminiert und „wie kurz vor dem Holocaust“. Der Vergleich mit dem Holocaust sei „gelinde gesagt inakzeptabel“, so die Bischöfin. Sie unterstütze die niedersächsische Landesregierung in ihrer Absicht, staatlichen Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht zu verbieten.

Als Gründe nannte sie die Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes von Mann und Frau und der Wahrung eines Raumes der Freiheit in den Schulen. Dazu zitierte Käßmann das Minderheitenvotum der unterlegenen BVG-Richter, dass in dieser Sache das „Mäßigungs- und Neutralitätsgebot“ für einen Beamten, eine Beamtin gelte.

Sie berichtete außerdem, wie disparat die Diskussion zum Kopftuchstreit bei der EKD-Synode Anfang November in Trier verlaufen sei. Kirchlicherseits gäbe es hier keine einheitliche Linie. Im Kern ginge es aber um Sachthemen. Käßmann: „Es geht doch gerade um ein Ringen, wie wir mit Religion und ihren kulturellen Implikationen in unserem Land umgehen.“