Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2003

Engagierte Diskussion zur Ordnung der Evangelischen Jugend

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Im Anschluss an den Bericht von Marianne Mühlenberg, Vorsitzende des Jugendausschusses, zur Ordnung der Evangelischen Jugend entspann sich eine lebhafte Diskussion zum Verhältnis von Landesjugendkammer und Landeskirchenamt. In ihrem Bericht hatte die Synodale darauf hingewiesen, dass es in vielen Punkten zu tragbaren Kompromissen für beide Seiten gekommen sei. Die grundlegende Problematik liege darin, dass das Landesjugendpfarramt einerseits im Arbeitsbereich IV des Hauses kirchlicher Dienste verankert, andererseits aber auch an die Landesjugendkammer angebunden sei.

Rolf Ebritsch (Hannover) eröffnete die Diskussion, indem er auf die Schwierigkeit hinwies, dass auf der einen Seite eine größtmögliche Freiheit für die Evangelische Jugend angestrebt werde, auf der anderen Seite aber auch eine Verzahnung mit der verfassten Kirche nötig sei. In der vorgelegten Ordnung der Evangelischen Jugend macht Ebritsch eine Trendwende aus. Zur Begründung verwies er auf die veränderten Bestimmungen zur Altersgrenze. Die Ordnung sieht vor, dass nur noch ein Drittel der gewählten Mitglieder der Landesjugendkammer älter als 27 Jahre sein darf.

Daran schloss sich das Votum von Jörn Surborg aus Wolfsburg an, der darauf aufmerksam machte, dass Vertreter der Landesjugendkammer eine Altersbegrenzung für schwierig erachten, da auch in der Jugendarbeit Menschen mit langjähriger Erfahrung nötig seien.

Zum neuen einheitlichen Erscheinungsbildes des Hauses kirchlicher Dienste, dem sich auch das Layout der Publikationen der Evangelischen Jugend anpassen muss, nahm Dr. Jacqueline Bahlsen (Hannover) Stellung. Sie verwies darauf, dass auch das Corporate Design (CD) jedem Arbeitsbereich genügend eigenen Gestaltungsfreiraum lasse.

Der geistliche Vizepräsident der hannoverschen Landeskirche Martin Schindehütte machte in seinem Beitrag deutlich, dass in den bisherigen Gesprächen zwischen Landesjugendkammer und Landeskirchenamt bereits an vielen Punkten ein Konsens erreicht werden konnte. Nach seiner Auffassung schränkt die Ordnung der Evangelischen Jugend die Kompetenzen der Landesjugendkammer nicht ein. Er vertrat die Ansicht, dass durch den Wegfall des Stimmrechtes von Hauptamtlichen in der Landesjugendkammer die Rolle der Jugendlichen sogar gestärkt würde. Die Altersbegrenzung von 27 Jahren ergebe sich aus den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Auch die Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann schaltete sich in die Diskussion ein. Ihr sei nicht verständlich, warum Menschen, die älter als 27 Jahre alt seien, die Anliegen von Jugendlichen authentischer vertreten könnten als die Jugendlichen selber. Sie befürworte die neuen Formulierungen der Ordnung, die eine Beschränkung auf ein Drittel der mehr als 27jährigen in der Landesjugendkammer vorsieht.

Dagegen wies Frank Niemann, Pastor aus Lehrte, noch einmal darauf hin, dass die bisherige Praxis nie für Schwierigkeiten innerhalb der Landesjugendkammer gesorgt habe und die angestrebte Änderung auch nicht von der Landesjugendkammer initiiert worden sei.

Am Ende der Diskussion verwies Marianne Mühlenberg darauf, dass es drei strittige Punkte geben, über die in den noch anstehenden Gesprächen ein Konsens herzustellen sei. Diese Punkte seien:
- Die Stellung des Landesjugendpastors im Haus kirchlicher Dienste und seine Rolle in der Landesjugendkammer
- Festlegung einer Altersgrenze von 27 Jahren und der Anzahl der älteren Mitglieder in Wahlgremien der Evangelischen Jugend
- Festlegung der Beteiligung von hauptamtlich in der Jugendarbeit Tätigen in gewählten
Gremien der Evangelischen Jugend (mit oder ohne Stimmrecht).