Dienstauftrag für Superintendentinnen und Superintendenten – Entlastung für Leitungsaufgaben
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Die Arbeitsbelastung im Ephoralamt hat in den letzten Jahren auf Grund größer werdender Kirchenkreise sowie der geplanten Jahresgespräche zur Personalentwicklung kontinuierlich zugenommen. Daraus ergibt sich für den Gemeindeausschuss der Synode die Notwendigkeit, den Umfang der Leitungsarbeit in den Kirchenkreisen zu ermitteln, um sie so vergleichbar machen zu können.
Die beiden Superintendenten Ulrich Stoebe (Hildesheim) und Manfred Thiel (Gifhorn) haben daher ein Modell zur Berechnung des Stellenumfangs entwickelt, das vier Kriterien heranzieht: Neben der Anzahl der Gemeindeglieder in einem Kirchenkreis und der Zahl der Ordinierten soll die Anzahl der Kirchengemeinden sowie der Anzahl der Mitarbeitenden zur Berechnung herangezogen werden. Bei der am Freitag erfolgten Aussprache und Abstimmung brachte allerdings Superintendentin Petra Wallmann (Walsrode) die Frage ein, ob nicht gleichzeitig eine theologische Klärung der Frage erfolgen müsse, was Leitung und Aufsicht geistlich unter veränderten Bedingungen bedeute. Die Synodalen schlossen sich dieser Meinung an und beauftragten die entsprechenden Ausschüsse, Überlegungen dazu anzustellen. Gleichzeitig soll aber das Modell von Stoebe und Thiel weiter geprüft und entwickelt werden.
Weiterhin ergibt sich daraus die Frage, was geschieht, wenn in einem Kirchenkreis mehr als 75 % Ephoralarbeit geleistet werden muss. Es stelle sich die Frage, auf wen weitere Leitungsstellenanteile übertragen werden könne, so Manfred Thiel, Vorsitzender des Gemeindeausschusses. Nahe liegend sei es, die stellvertretenden Superintendentinnen und –Superintendenten damit zu betreuen, wobei allerdings neben der Frage nach einer gesonderten Vergütung auch die Funktion als Vorgesetze bzw. Vorgesetzter zu klären sei. Die Synode beschloss, diese Frage von den entsprechenden Ausschüssen klären zu lassen. Ebenso wurde schließlich mit der Frage verfahren, wie eine Vorbereitung auf dieses kirchenleitende Amt in einem Curriculum geregelt werden könnte. An der Beratung soll auch der Bischofsrat und der Ausbildungsausschuss beteiligt werden. Diese Fragen, so die Synode, müssen erst geklärt werden, bevor sie sich den Problemen zuwendet, wie die Stellenanteile im Finanzplan berechnet werden und ob die Superintendentin oder der Superintendent bei einem Ephoralanteil von über 75% noch Mitglied im KV seiner Gemeinde sein muss.