Startseite Archiv Bericht vom 21. Februar 2002

Landessynode: Fakten und Zahlen

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Mit der 1. Plenarsitzung nahm die 23. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers am Nachmittag ihre Arbeit auf.
Vorausgegangen war am Vormittag ein Gottesdienst in der Marktkirche Hannover, in dem die Mitglieder der Synode durch Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann auf ihr Amt verpflichtet wurden.

Die Landessynode setzt sich zusammen aus gewählten, berufenen und geborenen Mitgliedern.

Gewählt wurden am 21.Oktober des vergangenen Jahres 84 Synodale: je sieben in den zwölf Wahlkreisen der Landeskirche. Wahlberechtigt sind die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die Mitglieder der Kirchenkreistage sowie die Pastorinnen und Pastoren.
Zu wählen waren jeweils
vier Mitglieder, die nicht im Dienst der Landeskirche stehen,
zwei Pastorinnen oder Pastoren und
ein(e) kirchliche(r) Mitarbeiterin.
52 dieser 84 Synodalen ziehen zum ersten Mal in die Landessynode ein. Gewählt wurden 37 Frauen und 47 Männer.

Im Januar hat der Kirchensenat zwölf weitere Synodale (sechs Frauen und sechs Männer) berufen, von denen zwei schon der 22. Landessynode angehörten.

Geborene Mitglieder sind der Abt zu Loccum (Landesbischof i.R. D. Horst Hirschler) und ein Mitglied der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen (Prof. Dr. Jan Hermelink).
Darüber hinaus gehören bis zum Ablauf ihrer Amtszeit im Jahr 2005 zwei Mitglieder des Kirchensenats zur Synode.

Die Amtszeit der 23. Landessynode begann am 1. Januar 2002 und endet am 31. Dezember 2007.

Die Landessynode ist das Gesetzgebungsorgan der Landeskirche, sie beschließt den Haushaltsplan und wählt den Landesbischof/die Landesbischöfin. Aus der Landessynode heraus wird der Landessynodalausschuss gewählt, der ständige Ausschuss der Synode zwischen den beiden Tagungen der Synode im Mai und November eines jeden Jahres. Er ist zusammengesetzt aus vier nichtgeistlichen und drei geistlichen Synodalen. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a., die anderen kirchenleitenden Organe zu beraten, die Ausführung der Beschlüsse der Synode zu überwachen und die Haushaltsführung durch das Landeskirchenamt zu kontrollieren. Rechtsverordnungen der Landeskirche brauchen die Zustimmung des Landessynodalausschusses.

Durch ständige Ausschüsse und Unterausschüsse wird die Arbeit der Landessynode vorbereitet und gestaltet.