Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2018

Nächste Landessynode wird jünger werden

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Die Landessynode hat die gesetzliche Regelung für ihre Bildung und Zusammensetzung geändert. Künftig werden nicht mehr nur zehn, sondern zwölf Mitglieder berufen. Darunter befinden sich vier Mitglieder, die von der Landesjugendkammer vorgeschlagen werden und die zum Zeitpunkt der Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anders als bisher sollen die berufenen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen die volle Rechtsstellung eines Mitglieds der Landessynode haben. Als Ausgleich für das damit veränderte Zahlenverhältnis zwischen gewählten und berufenen Mitgliedern wird die Zahl der zu wählenden Mitglieder von 64 auf 66 erweitert. Die Neufassung des Landessynodalgesetzes wird bereits bei der Bildung der 26. Landessynode wirksam werden.

Änderungen gibt es auch beim Wahlrecht. „Die Mitbeteiligung bei der Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten wird gestärkt. Die Kirchenkreistage werden fortan das ‚Aufschlagsrecht‘ haben“, sagte Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) bei der Einbringung der Gesetzesänderung am Donnerstag. Die Aufgabe, den Wahlvorschlag aufzustellen, haben künftig primär die Kirchenkreistage und die Wahlberechtigten. Der bisherige Nominierungsausschuss soll deren Vorschläge künftig ergänzen, wenn unter der Kandidierenden weniger als 40% Frauen bzw. Männer oder weniger als 20% Personen unter 30 Jahre sind. „Diese Entscheidung ist nicht das Ende der Diskussion über das Wahlrecht“, meint Hasselhorn und befürchtet, dass der ehrenamtliche Kandidatenanteil gegenüber den Hauptamtlichen abnehmen wird.

Bei der anschließenden Aussprache hob Rolf Bade (Hannover) die in der Verfassung festgehaltene Aufgabe der Landeskirche hervor, die Mitwirkung junger Menschen zu stärken. Bade verteidigte die Quotenkontrolle der Wahlvorschläge: „Wir müssen Strukturen in der Landeskirche auf den Weg bringen, die eine Beteiligung junger Menschen fördern oder zumindest nicht behindern.“

Birgit Thiemann (Lüchow) forderte, zudem eine versetzte Laufzeit der Legislaturperioden von Kirchenvorstand, Kirchenkreistag und Synode zu prüfen, um ehrenamtliches Engagement zu fördern. Die Synode folgte diesem Antrag.