Startseite Archiv Bericht vom 28. November 2018

Erhebung von Kirchensteuern in den Jahren 2019 und 2020

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Oberkirchenrat Wolf Martin Waldow erläuterte die geplanten Beschlüsse zur Erhebung von Kirchensteuern in den Jahren 2019 und 2020. Dazu müssen für alle Bundesländer, in denen Kirchengemeinden liegen, die zur Landeskirche Hannovers gehören, entsprechende Beschlüsse gefasst werden.

Nach den Beratungen stimmte die Landessynode im Verlauf der Tagung den vorgelegten Beschlüssen zu.

Bild: Jens Schulze