Einheitliche IT-Ausstattung geplant
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Die Landessynode hat über die Einführung eines Kirchengesetzes zur digitalen Kommunikation beraten, das Standards und Verantwortlichkeiten, den Datenschutz und die Sicherheit im IT-Bereich regelt. „Die Vielzahl der Anstellungsverhältnisse, Körperschaften und Weisungszuständigkeiten macht eine zentrale Regelung notwendig, die für alle im Raum der Landeskirche Hannovers bindend ist.“, erklärte Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) am Mittwoch vor der Landessynode.
Die bisherige IT-Praxis sei vielfach durch Doppelstrukturen und Wildwuchs gekennzeichnet. Der Umstieg von den derzeitigen Insellösungen zu einem zentral verwalteten Kirchennetz erfordert ein hohes Maß an Beratung, Betreuung und Fortbildung, heißt es im Aktenstück zum landeskirchlichen IT-Konzept. Den Kirchenämtern wachse beim Aufbau der einheitlichen Infrastruktur innerhalb der Benutzer- und Geräteverwaltung sowie bei Schulungen für Benutzer eine neue Pflichtaufgabe zu, erläuterte Hasselhorn. Das Aufgabenverzeichnis der Kirchenämter müsse daher entsprechend erweitert werden. Ebenso seien zusätzliche finanzielle Mittel notwendig. „Nur auf einer verlässlichen Grundlage wird es möglich sein, eine Kommunikationsstruktur aufzubauen, die für die Nutzer attraktiv ist.“.
Die Frage der IT-Ausstattung der Pfarrämter mit Hardware ist unterdes noch offen. Standards sind bereits entwickelt und die entsprechenden Haushaltsmittel vorsorglich eingestellt worden, heißt es im Aktenstück. Die einheitliche E-Mail-Anbindung der Pfarrämter soll im Jahr 2019 umgesetzt werden.
Zur digitalen Kommunikation innerhalb der Kirche ist die sichere Verarbeitung geschützter Daten gemäß den Anforderungen des Datenschutzgesetzes der EKD sowie die Erreichbarkeit aller Mitarbeitenden unabdingbar. Dazu gehört die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf einer abgesicherten zentralen IT-Infrastruktur mit Hilfe von lizensierter und standardisierter Software ebenso wie einheitliche E-Mail-Adressen.
In der anschließenden Aussprache forderte Michael Gierow (Zernien), kirchliche Email-Adressen auch für Ehrenamtliche in leitenden Gremien, wie etwa im Kirchenkreisvorstand oder Kirchenkreistag, zur Verfügung zu stellen. Dr. Katja Lembke (Hildesheim) sprach sich zudem dafür aus, dass die Sitzungsunterlagen der Synode künftig digital bereitgestellt werden: „Ich plädiere sehr dafür, allein schon aus dem Grund, um Ressourcen zu schonen.“
Die Synode folgte dem Antrag des Schwerpunktausschusses und beauftragte den Kirchensenat, einen Entwurf eines Kirchengesetzes zur digitalen Kommunikation auszuarbeiten.