Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2018

Entwurf zur neuen Verfassung vorgestellt

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„Heute ist ein besonderer Moment“, freute sich Synodenpräsident Matthias Kannengießer als er den Bericht des Verfassungsausschusses zur Verfassungsrevision einbrachte. Vor etwa 50 Jahren habe es solch einen Moment zum letzten Mal gegeben - da wurde der Landessynode das letzte Mal der Entwurf einer neuen Kirchenverfassung vorgelegt.

„Hier sind die besten Argumente aus der gesamten Landeskirche eingeflossen“, würdigte Kannengießer das Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung neuen Verfassung und stellte fest: „Es ist unser aller Entwurf!“ Erstmals sei es möglich gewesen, dass über 400 Stellungnahmen in die Beratung einer neuen Verfassung einfließen konnten. In dem jetzt vorliegenden zweite Entwurf seien alle zentralen Punkte aus dem Beteiligungsverfahren eingearbeitet worden.

Der Präsident der Landessynode stellte dann zentrale Themenbereiche der neuen Kirchenverfassung vor: Der Verfassungsentwurf benenne die theologischen Grundlagen der Verfassung deutlicher als die bisherige Verfassung. Es seien jetzt auch Aussagen zur gemeinsamen Grundüberzeugung und zum Verständnis einer Evangelisch-lutherischen Kirche in einem stärker säkularen Umfeld enthalten. 

Der einladende Charakter des Evangeliums und die an das Evangelium gebundene Freiheit werde gleich zu Beginn herausgestellt und durchziehe die ganze Verfassung.

Neu sei auch der Bezug auf die Barmer Theologische Erklärung. Diese sei in einem erweiterten Sinne als Bekenntnisgrundlage der Landeskirche zu verstehen, die Klärungen gegen säkularen Totalitarismen vornehme. Sie sei aber nicht den Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts gleichgestellt, die den Interpretationsrahmen der Verfassung böten.

Der zweite große Themenbereich beträfe den öffentlichen Auftrag der Kirche in der Gesellschaft und der Welt. Der jetzige Entwurf stelle heraus, dass der Dienst der Kirche allen Menschen offen stünde und nicht nur den Kirchenmitgliedern. Auch werde nun explizit der Dialog mit anderen Religionen erwähnt und das besondere Verhältnis zum jüdischen Volk herausgestellt. Dieses sei bereits 2012 in die aktuell geltende Verfassung aufgenommen worden. Jetzt aber werde noch deutlicher betont, dass der eigene Weg Gottes mit seinem auserwählten Volk geachtet werde. Gerade in der heutigen gesellschaftlichen Situation sei es noch wichtiger geworden, jeder Form von Judenfeindlichkeit entgegenzutreten, sagte der Synodenpräsident unter Applaus.

Im Verhältnis von Kirche und Staat stelle der Verfassungsentwurf deutlich die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung heraus und formuliere zugleich den Anspruch, der Staat möge sich für Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung und die Menschenwürde einsetzen.

In der ans Evangelium gebunden Freiheit ermögliche es der vorliegende Verfassungsentwurf, eine Vielfalt in der Gestaltung kirchlichen Lebens zu schaffen, sagte Kannengießer.  Dazu gehöre ein erweitertes Verständnis von Gemeinde als Ortsgemeinde und Personalgemeinde, wobei der Ortsgemeinde nach wie vor die Priorität zukomme. Im Verhältnis von Kirchengemeinde und Kirchenkreis bringe das Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck, dass eine Aufgabe nur dann vom Kirchenkreis wahrgenommen werde, wenn dieses den Kirchengemeinden nicht möglich sei.

Zukünftig sollen in kirchlichen Leitungsgremien Jugendliche und junge Erwachsene möglichst gleichberechtigt mitarbeiten und das auch durch entsprechende Quoten und weitere Regelungen sichergestellt werden. „Wir wissen, was wir an den jungen Menschen in unserer Landeskirche haben und wollen ihnen Mitgestaltung ermöglichen,“ sagte Kannengießer. 

Schließlich hob der Synodenpräsident die gendergerechte Sprache der neuen Verfassung hervor. Nicht möglich sei es gewesen, sprachlich auf das dritte Geschlecht einzugehen, da es dafür schlicht noch keine Vorbilder in der Rechtssprache geben würde.

Der weitere Zeitplan sehe so aus, sagte Kannengießer, dass auf der aktuellen Synodentagung die Verfassung weiter beraten werde. Eingaben seien dann anschließend noch bis zum 31. Januar 2019 möglich. Im Mai 2019 solle der Landessynode dann die neue Verfassung zum Beschluss vorgelegt werden, damit sie schließlich zum Januar 2020 in Kraft treten könne.

In der Aussprache hob Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) für die Gruppe „Lebendige Volkskirche“ das Beteiligungsverfahren zur Verfassungsreform besonders hervor. Dieses Verfahren setze Maßstäbe. „Wir sind eine partizipative Kirche und wollen die Partizipation mit dieser Verfassung auch weiter ausbauen.“ Die neue Verfassung solle ein Türöffner für die Zukunft der Kirche sein, so Hasselhorn weiter.

Rolf Bade (Hannover) bezeichnete für die "Gruppe offene Kirche" den vorliegenden Entwurf insgesamt als deutlich verbessert und signalisierte, dass die Synodalgruppe dem Entwurf im Grundsatz gerne und überzeugt zustimmen werde.

Die Landessynode beschloss dann mit großer Mehrheit den Anträgen des Verfassungsausschusses für das weitere Verfahren zu folgen.

Im Video: Die Kirchenverfassung