Veränderungen beim Finanzausgleich
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Am Dienstagabend hat die Synode eine Gesetzesänderung des Finanzausgleichs beraten, welche auf die landeskirchliche Solidarität für Planungsbereiche mit besonderen strukturellen Schwierigkeiten abzielt. Die entsprechende Vorlage brachte Klaus Kastmann (Hildesheim) für den Kirchensenat in die Synode ein.
Es ist vorgesehen, die Verteilung der Mittel künftig stärker unter Einbeziehung struktureller Faktoren zu ermitteln. Dadurch soll einer Benachteiligung von Kirchenkreisen vorgebeugt werden, in denen wegen einer besonders negativen demografischen Entwicklung eine wachsende Zahl von Kirchen- und Kapellengemeinden bei der Mittelverteilung nicht berücksichtigt wird.
Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) bedankte sich für die Erarbeitung der Vorlage und stellte den Antrag, das Aktenstück zur weiteren Beratung dem Schwerpunktausschuss federführend und dem Finanzausschuss beratend zu überweisen. Die Landessynode folgte seinem Antrag.