Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2018

Überlegungen für eine neue Kirchenkreisordnung

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Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch stellte erste Überlegungen für eine neue Kirchenkreisordnung vor. Es gehe darum, auf auf vielfältige Veränderungen in der Kirche zu reagieren. Eine neue Ordnung stelle in erster Linie einen Rahmen dar, der entwicklungsfähig sein müsse und als Werkzeug-Koffer für künftige Maßnahmen fungieren könne. Vorteilhaft bei der bisherigen Arbeit sei gewesen, dass einige der 26 Mitglieder der Arbeitsgruppe parallel auch im Verfassungsausschuss mitgewirkt hätten.

Die Eckpunkte der neuen Kirchenkreisordnung könnten drei Grundlinien folgen, so Mainusch: Sie müssten die Diskussion der Verfassungsänderung nachvollziehen, die Kirchenkreise als kirchliche Handlungsebene stärken und Klarstellungen treffen.

Die Stärkung des Kirchenkreises mit einer stärkeren Profilierung des Amtes der Superintendent*in setze eine Kultur des Vertrauens  voraus, so Mainusch weiter. Daher lege der Ausschuss in seinem Bericht einen Schwerpunkt auf die Themen Beteiligungs- und Kommunikationsstrukturen sowie auf die Zusammenarbeit der Leitungsorgane. Subsidiarität funktioniere nur durch zuverlässigen Informationsfluss, Kooperation und Bereitschaft zur Vernetzung betonte Mainusch. Zugleich müsse stets eine Balance zwischen geforderter Professionalität und vorhandenen Ressourcen berücksichtigt werden. Dazu kämen die unterschiedlichen beruflichen Bezüge, in denen kirchlich Mitarbeitende und Ehrenamtliche zueinander stehen.

In der Aussprache lobte der Synodale Michael Gierow (Zernien) die ernsthafte, aufgeschlossene und zielorientierte  Arbeit in den Arbeitsgruppen. Auch er betonte die nötige Balance zwischen geforderter Professionalität und verfügbaren Ressourcen und formulierte dieses auch als eine Aufforderung an die Synode. Fritz Hasselhorn (Sulingen) unterbreitete einen Vorschlag zum weiteren Verfahren: Der Ausschuss solle im Mai 2019 an die Landessynode berichten. Daran anküpfend solle das Landeskirchenamt daraus einen Entwurf für die Herbsttagung der Synode erarbeiten. Rolf Bade (Hannover) wertete die Eckpunkte als hilfreiche Materialsammlung und stellte die offenen Frage: "Was muss geregelt werden? Was kann auch ungeregelt bleiben?" Bernd Rossi (Elze) mahnte mehr Jugendbeteiligung bei den künftigen Kirchenkreissynoden (bisher Kirchenkreistage) an und stellte den Antrag über eine „Gewinnquote für die Kirche“ von 20% der Mitglieder unter 30 Jahren in den Kreissynoden zu beraten. Jens Rannenberg (Gifhorn) beantragte, den Diakonieausschuss mitberatend zu beteiligen. Er bat ebenfalls darum, die Referate der Fachtagung in Wennigsen den Ausschüssen zur Verfügung zu stellen.

Beide Anträge wurden mit großer Mehrheit angenommen.