Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2012

Stand des Planungsprozesses in den Kirchenkreisen

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„Aktenstück 52 J versteht sich nicht als konsistoriale Zensurenvergabe sondern als Zustandsbericht der Lerngemeinschaft Landeskirche“, begann Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch seine Einbringungsrede zu Ablauf und Ergebnissen der Planungsprozesse in den Kirchenkreisen für den Zeitraum 2013 bis 2016. Insofern seien konkrete Anstöße für den Lernprozess „Finanzplanung“ in dem Aktenstück enthalten.

Finanzplanung sei mehr als Sparen, nämlich aktive Gestaltung kirchlicher Arbeit, so Mainusch. Unter den sich verändernden Rahmenbedingungen stehe dabei allerdings ein Weniger und nicht ein Mehr an finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Kirchliche Planung könne darauf vertrauen, dass das eigentliche Ziel der Kirche menschlichem Planen und Gestalten entzogen ist. Gerade deswegen seien wir aber auch frei, in dem uns möglichen Umfang kirchenleitende Verantwortung für die Kirche zu übernehmen. Dazu gehöre auch konzeptionelles, an Zielen orientiertes Arbeiten. Das ermögliche einen klaren Blick für die Herausforderungen und die Setzung von Schwerpunkten.

Durch das Finanzausgleichsgesetz (FAG) sei die eigenständige Finanzplanung der Kirchenkreise in den Mittelpunkt gestellt worden. Aufgabe der Landeskirche sei es also nicht, in die Planungsprozesse einzugreifen. Die Landeskirche könne darauf vertrauen, dass Prozesse zu sachgerechten Ergebnissen führten. Aufgabe der Landeskirche bleibe es zu gewährleisten, dass in den Kirchenkreisen tatsächlich inhaltliche Planungsprozesse stattfänden und dass derenErgebnisse Plausibilität besäßen. Deswegen bleibe es notwendig, dass die Kirchenkreise ihre Planungen dokumentieren und in gewissen zeitlichen Abständen der Landeskirche vorlegen.

Kritisch merkte Mainusch an, Aufwand und Ertrag der Planung seien „teilweise aus dem Ruder gelaufen.“ Darum gebe das Aktenstück eine Reihe von Vorschlägen zu mehr Gelassenheit in der Planung, die das „rechte Maß des Planens“ wieder herstellen sollten. Einer Neuerfindung der Kirchenkreise alle vier Jahre bedürfe es nicht. Eher sei mehr Kontinuität in der Planung mit einemgeschärften Blick auf neue Herausforderungen angebracht. „Es ist schließlich gerade die Intention der Grundstandards, dafür zu sorgen, dass sich kirchliche Arbeit nicht im Festhalten am status quo oder gar im Kreisen um sich selbst erschöpft“, so Mainusch.

Erforderlich seien außerdem eine bessere Harmonisierung der Planungszeiträume mit den Legislaturperioden der Kirchenkreistage und eine Vernetzung der Finanzplanung mit der Visitation und dem Haushaltsrecht. Die Veränderungen durch das Finanzausgleichsgesetz bräuchten Zeit zum Wachsen. Das Aktenstück 52 J verzichte deswegen ganz bewusst weitgehend auf Vorschläge für weitere Rechtsänderungen.
 

In der Aussprache zum Bericht des Landeskirchenamtes wurden Fragen von geplanten Stellenkürzungen nach Aktenstück 98a durch die Synodale Kerstin Dede eingebracht. Ihr Antrag auf Prüfung der Kürzungen im Bereich der Pfarrstellen, Stellen für Diakoninnen und Diakone, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit besonderem Blick auf Drittmittelfinanzierung wurde als Materialergänzung an den Finanzausschuss überwiesen. 

Ebenfalls angenommen zur Überweisung an den Finanzausschuss wurde der Antrag des Synodalen Jörg Rannenberg, der die Zusammenarbeit von Kirchenkreisen und freien Trägern der Diakonie stärker gefördert sehen will. 

Der Antrag der Synodalen Tödter und Hasselhorn überweist den gesamten Bericht zur Beratung an den Finanzausschuss mit der Bitte um Bericht an die Landessynode.