Startseite Archiv Bericht vom 26. November 2012

Kirchengesetz für den Stadtkirchenverband Hannover wird aufgehoben

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Das Kirchengesetz über den Stadtkirchenverband Hannover wird aufgehoben und die notwendigen Sonderregelungen werden in die Kirchenkreisordnung (KKO) aufgenommen. Nach mehreren Umstrukturierungen ist der Stadtkirchenverband ein Kirchenkreis geworden, der zukünftig in drei (bisher vier) Amtsbereiche gegliedert ist. Neben dem Stadtsuperintendenten sind drei weitere Superintendentinnen und -intendenten tätig. In der KKO werden daher spezifische Regelungen getroffen, die in keinem anderen Kirchenkreis notwendig sind, aber anlog formuliert sind.