Startseite Archiv Bericht vom 26. November 2012

Änderung der Kirchengemeinde- und Kirchenkreisordnung

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Die Kirchengemeinden stehen unter der Aufsicht übergeordneter kirchlicher Gremien. In Konfliktfällen können im Rahmen des Aufsichtsrechts Kirchenvorstände aufgelöst werden, wenn diese ihre Pflichten verletzt haben.

Dies stellt einen deutlichen Eingriff in den Wählerwillen dar und ist das letzte Mittel, das zur Konfliktlösung und nach langer und sorgfältiger Beratung genutzt werden kann. Die Landessynode hat beschlossen, dass künftig weitere Abstufungen zur Konfliktlösungen eingeführt werden. Die Instrumente reichen von der Ermahnung bis zur Teilenthebung für einzelne Zuständigkeitsbereiche. Gleiche Regelungen gelten für Kirchenkreisvorstände.