Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2012

Neues Gleichberechtigungsgesetz

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Die Landessynode hat am Freitag, 30. November ein neues Gesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beschlossen. Das Gesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen wurde im Verlauf der XI. Tagung der 24. Landessynode zunächst kontrovers beraten.

Thomas Reisner (KK Lüneburg), Vorsitzender des Rechtsausschusses, stellte zum Auftakt am Mittwoch, 28. November den Gesetzesentwurf vor. Das Gesetz orientiert sich an den Gleichstellungsgesetzen anderer Landeskirchen und am niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz. Ziel ist es, Männern und Frauen die gleiche Stellung in den verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereichen zu verschaffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, die im kirchlichen Dienst tätig sind, soll gefördert werden.

Die Beschäftigungsstatistik zeige, dass die überwiegende Zahl der Frauen in den mittleren und unteren Entgelt- und Besoldungsgruppen beschäftigt sind, so Reisner. In Leitungsämtern sind dagegen nur im geringen Maße Frauen tätig. Mit dem Gesetz soll die notwendige Diskussion angestoßen werden, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Leitungsämter neu auszugestalten, damit sie für das jeweilige unterrepräsentierte Geschlecht attraktiver werden.

Das Gesetz ersetzt die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Diese Richtlinien wurden nach Auffassung der Synode bisher zu wenig beachtet und waren gemessen an Standards anderer Gesetze zu wenig verbindlich.

Mit dem Gesetz verbunden ist die Einsetzung von Beauftragten in den Einrichtungen und Kirchenkreisen der Landeskirche, die die Umsetzung der in dem Gesetz festgeschriebenen Regelungen begleiten und auch einfordern sollen. 

Dem Beschluss ging eine engagierte und kontroverse Debatte voraus, die die unterschiedlichen Positionen zu gesetzlichen Regelungen zum Thema Gleichberechtigung ebenso widerspiegelte wie die Fragen nach Zuständigkeiten und Kostenübernahmen. 

Die Landessynode hat am Freitag schließlich das neue Gesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beschlossen. Noch kurz vor der Abstimmung hatte sich die Synodalgruppen zu Beratungen zurückgezogen. Die Abschnitte wurden einzeln abgestimmt. Umstritten war zunächst, ob auch in allen Kirchenkreisen eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter bestellt werden muss, soll oder kann.

Auf Antrag von Pastorin Susanne Briese (Wunstorf) wurde aus dem "kann" im Entwurf nunmehr ein "soll". Dies wurde mit 40 Ja-Stimmen bei 20 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen. Der oder die Beauftragte soll auch mit mindestens 10 Prozent einer vollen Stelle für diese Aufgabe freigestellt bzw. entlastet werden. Dies wurde mit großer Mehrheit (52 Ja- bei 2 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen) beschlossen.

Die Gleichstellungs-Beauftragte der Landeskirche Hella Mahler bedankte sich für das neue Gesetz. "Es muss nicht Recht sein, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist", sagte sie. Sie begrüßte insbesondere die "Soll-Bestimmung". "Abweichungen von der Sollregel sind nur in engen Grenzen möglich. Es steht nicht in freiem Belieben. Ich sehe eine große Chance, in jedem Kirchenkreis massiv dafür zu werben, dass Gleichstellungsarbeit vorangetrieben werden kann". Als eine Zielmarke schlug sie das Jahr des Reformationsjubiläums 2017 vor. "So können wir uns weiterentwickeln zu einer geschlechtergerechten Kirche in Vielfalt," meinte die Pastorin abschließend.