Startseite Archiv Bericht vom 28. November 2012

BIschofsbericht VIII

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Meister kommentierte kurz die aktuelle Debatte des Bundestages zum Thema Sterbehilfe. Der Landesbischof umriss die Differenzierungen der Rechtslage zur Diskussion und beschrieb, dass der Aspekt der Kommerzialisierung eine neue Dynamik in die Thematik gebracht habe. Er brachte seine Sorge zum Ausdruck, dass durch die Kommerzialisierung der Sterbehilfe der Eindruck entstehe, der Sterbeprozess und das Lebensende eines Menschen sei eine gewöhnliche Dienstleistung. Eine scheinbare Normalität der „unterstützten“ Selbsttötung könnte gar einen Erwartungsdruck erzeugen, dem eigenen Leben ein Ende setzen zu müssen.

Vor allem aus sozialethischer Perspektive sei jede Form kommerzieller Suizidbeihilfe abzulehnen, so Meister. Vielmehr müssten Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens zum Leben ermutigt und darin unterstützt werden. Der Landesbischof verwies auf die Notwendigkeit einer angemessenen Ausstattung der Palliativ-Versorgung., die bundesweit noch nicht erreicht sei.

Am Umgang einer Gesellschaft mit sterbenden Menschen werde man sehen, welchen Wert sie dem Leben gebe, sagte der Landesbischof.