Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2012

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

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Der Vorsitzende des Rechtsausschusses,Thomas Reisner, legte der Synode die Ergebnisse der Beratungen des Rechtsausschusses bezüglich des Entwurfes eines Kirchengesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Die Synode beschloss das empfohlene Kirchengesetz  im vorgelegten Wortlaut.

Das Kirchengesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Aktenstück 96 A) lehnt sich an gleichlautendes Recht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an, bestimmt aber in §12 Abs 4 hinzufügend die Delegation bestimmter Aufgaben und Befugnisse des Kirchensenats an untergeordnete Referate und Dienststellen des Landeskirchenamtes unbeschadet der Dienstvorgesetzten-Eigenschaft des Kirchensenats. Dies trägt der alltäglichen Verwaltungspraxis Rechnung.

Rechtsausschussvorsitzender Reisner betonte die Harmonisierung des Beamtenrechtes hinsichtlich der Laufbahngruppierungen. Ein einfacher, mittlerer und gehobener Dienst existiere im EKD-Kirchenbeamtenrecht nicht mehr. Die so genannte Dienstpostenbewertung könne zwar nach verschiedenen in der EKD gebräuchlichen Bewertungsmethoden erfolgen, diese habe aber in sachgerechter Weise zu geschehen.
 

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Synodale aus den Sprengeln Ostfriesland und Hildesheim-Göttingen.   Bild: Jens Schulze