Gottesdienstbuch kann in Gebrauch genommen werden
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Die Landessynode hat der Ingebrauchnahme der überarbeiteten sogenannten „Agende IV/1“ zugestimmt. Das Gottesdienstbuch enthält die liturgischen Formulare für Einführungen, Ordinationen und Verabschiedungen.
Der Geistliche Vizepräsident des Landeskirchenamtes Arend de Vries erläuterte die Unterschiede zur alten, vor mehr als 25 Jahren in Gebrauch gekommenen Agende. So seien die liturgischen Ordnungen nun differenzierter und situationsgemäßer. Erstmalig stehe eine Musterordnung für die Einführung in ehrenamtliche Dienste zur Verfügung, die verschiedenen Ordnungen hätten eine gleiche Grundstruktur, traditionelle sprachliche Formen würden um „neue Bilder“ ergänzt.
Anstelle der „Ordination“ sei in dem neuen Gottesdienstbuch von „Berufung“ die Rede, nannte de Vries einen für das Verhältnis von Pfarr- und Prädikantendienst wesentlichen Unterschied. Während der Prädikantendienst in der alten Agende gar nicht ausdrücklich genannt wurde, erscheine das Einführungsformular für den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst nun als eine Form der Berufung zur öffentlichen Wortverkündigung. Damit gebe es nunmehr zwei Gestalten der Berufung in den Dienst der öffentlichen Wortverkündigung: für die Pastorinnen und Pastoren sei dies die „Ordination“, für die Prädikantinnen und Prädikanten die „Beauftragung“. So werde - bei allen Unterschieden im Blick auf den Dienstumfang - eher die Identität von Pfarr- und Prädikantendienst im Blick auf die öffentliche Wortverkündigung betont, führte der Geistliche Vizepräsident aus.
Arend de Vries, Geistlicher Vizepräsident. Bild: Jens Schulze