Synode berät über Verringerung und Neubegrenzung der Sprengel
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Der Sprengel Calenberg-Hoya wird aufgehoben, die Sprengel Hildesheim und Göttingen werden vereinigt. Das besagt jedenfalls der Entwurf eines Kirchengesetzes, den der Kirchensenat der Synode am ersten Sitzungstag vorgestellt hat. Die Reduzierung der Zahl der bisher acht und künftig höchstens sechs Kirchenbezirke geht mit einer neuen Zuordnung einzelner Kirchenkreise einher. So sollen die Kirchenkreise Grafschaft Schaumburg, Nienburg und Stolzenau-Loccum in den Sprengel Hannover eingegliedert werden, Syke-Hoya soll künftig zum Sprengel Osnabrück gehören, Hameln-Pyrmont zum neuen Sprengel Hildesheim-Göttingen. Schließlich sollen laut Entwurf die Kirchenkreise Gifhorn und Wolfsburg in den Sprengel Lüneburg umgegliedert werden, der Kirchenkreis Emsland-Bentheim in den Sprengel Ostfriesland.
Der Gesetzentwurf folgt den Vorgaben des so genannten Perspektivausschusses. Einerseits sollten gewachsene Traditionsräume wie die Sprengel Ostfriesland oder Stade in ihrer Eigenständigkeit bewahrt bleiben, andererseits seien Lebenszusammenhänge zu berücksichtigen, heißt es in der Begründung des Kirchensenates. Auch seien Amtsbereiche zu schaffen, „in denen das Amt noch angemessen wahrgenommen werden kann“.
Ob die Landessynode im Rahmen der laufenden Tagung über das Kirchengesetz beschließen kann, blieb am Abend des ersten Verhandlungstages unklar. Zahlreiche Redebeiträge machten die weitreichenden Folgen deutlich. Zunächst ergriff Landessuperintendentin Oda-Gebbine Holze-Stäblein für ihre Kolleginnen und Kollegen das Wort. Sie stellte die Aufgaben ihres Amtes heraus, wie die Seelsorge für die Pastorinnen und Pastoren und das öffentliche Auftreten der evangelischen Kirche in der Region. Durch die vorgesehene Verringerung der Zahl der Sprengel werde diese Arbeit der Landessuperintendenten allerdings erheblich erschwert, über eine verbesserte Ausstattung der Landessuperintendenturen sollte deshalb nachgedacht werden.
Professor Jan Hermelink, Vertreter der Theologischen Fakultät in Göttingen, unterstrich den Öffentlichkeitsauftrag der Landessuperintendenten. Er forderte, den Sitz der Landessuperintendentur als Gegenüber zur Universität in Göttingen zu belassen und dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Abt des Klosters Loccum, Horst Hirschler, plädierte gleichfalls für den Erhalt einer Landessuperintendentur in der Universitätsstadt. Der ehemalige Göttinger Landessuperintendent brachte die Gesamtzahl von sieben Sprengeln ins Gespräch, um „erheblichen Schwierigkeiten“ bei einem möglichen „Abzug“ aus Göttingen entgegen zu wirken.
Für die Synodalgruppe Lebendige Volkskirche beklagte der Synodale Thiel eine unzureichende Würdigung der großen Zahlen von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden pro Sprengel. Sein Gegenüber von der Gruppe Offene Kirche, Jörn Surborg, meinte zwar, der Stein der Weisen sei mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sicher nicht gefunden, die Entscheidung sei allerdings notwendig. Für beide Synodalgruppen stellte Surborg den Antrag, das Aktenstück an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen, jeweils zwei Vertreter des Gemeindeausschusses und des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit zu beteiligen und das Gesetz möglichst noch im Verlauf der Tagung zu verabschieden. Die Synode folgte dem Antrag mit großer Mehrheit, zumal Landesbischöfin Margot Käßmann angesichts der mittelfristig bevorstehenden Pensionierungen der Landessuperintendentinnen in den Sprengeln Ostfriesland und Osnabrück ihrem Wunsch nach einer Klärung Ausdruck gegeben hatte.