Startseite Archiv Bericht vom 30. November 2006

Resolution der Landessynode zu Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

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Aus Anlass der Neufassung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen hat sich die 23. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers mit dem Sonntagsschutz befasst und gibt folgende Erklärung ab:
"Sechs mal 24 Stunden einkaufen sind mehr als genug.
Mit der vollständigen Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Sonnabend ist
dem Wunsch nach flexiblen Einkaufsmöglichkeiten Genüge getan. Der Sonntag muss ein freier Tag bleiben. Damit das gelingt, sollten am Sonnabend um 20 Uhr die Geschäfte geschlossen werden.
Die Landessynode nimmt gerne zur Kenntnis, dass im neuen Gesetz der Sonntag grundsätzlich geschützt bleiben soll. Sie begrüßt den besonderen Schutz der christlichen Feste und der Adventssonntage.
Mit Sorge nimmt die Landessynode jedoch die Aushöhlung des Sonntagsschutzes durch die Zulassung weiterer Ausnahmen der Sonn- und Feiertagsregelung zur Kenntnis.
Selbstverständlich sind in unserer Gesellschaft Dienstleistungen für die Menschen notwendig.
Wir sprechen uns entschieden dafür aus, Ausnahmen vom Sonntagsschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren, und bitten dringend, die im Gesetzentwurf enthaltenen Ausweitungen zurückzunehmen. Die Oster- und Pfingstfeiertage sollen weiter geschützt bleiben.
Der Sonntag ist uns als Tag des Gottesdienstes, als Kulturgut der Ruhe und der Besinnung wichtig. Unsere Verfassung stellt die Sonn- und Feiertage unter ihren besonderen Schutz. Die Bibel fordert im dritten Gebot für die Menschen, dass wir den Feiertag heiligen.
Der Sonntag ist der wichtigste Tag in der Woche. Er gibt uns Luft zum Leben, indem er Zeit für Gottesdienst, Familie und gemeinsame Freizeit schenkt. 'Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage'.
Die Landessynode ruft alle Verantwortlichen auf, sich für den verfassungsmäßigen Schutz der Sonn- und Feiertage einzusetzen. An die Kunden appellieren wir, bewusst mit ihrem Einkaufsverhalten umzugehen. Freiräume des Lebens dürfen nicht wirtschaftlichen Interessen geopfert werden."