Musterdienstbeschreibung für Superintendentinnen und Superintendenten
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Eine Musterdienstbeschreibung für Superintendentinnen und Superintendenten hat eine Arbeitsgruppe im „Aktenstück 68 B“ vorgelegt, sie wurde von dem Synodalen Heinrich Schulze vorgestellt. Nach einigen Daten zur Größe des betreffenden Kirchenkreises – z.B. Zahl der Personen, mit denen Jahresgespräche zu führen sind, Zahl der Pfarrstellen und Kirchengemeinden – werden dort Aufgabenfelder, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche genannt. Die Aufgabenfelder betreffen unter anderem den Kirchenkreis, die Superintendenturgemeinde, die Pfarrerschaft, die Kirchengemeinden, den Kirchenkreisvorstand, den Kirchenkreistag und Einrichtungen im Kirchenkreis. Einem eigenen Abschnitt sind Regelungen im Blick auf die Stellvertreterinnen und Stellvertreter, etwa die Delegation von Aufgaben, gewidmet.
Die Dienstbeschreibung soll u.a. die wahrzunehmenden Leitungsaufgaben bewusst machen und Gespräche zwischen den beteiligten Personen und Gremien anregen, heißt es in dem vorgelegten Papier zur Begründung. Bei einer Neubesetzung solle die Dienstbeschreibung dazu beitragen, frühzeitig zu klären, „welche Aufgaben dieses Amt in dem betreffenden Kirchenkreis besonders prägen“ und welche Anforderungen an Kandidaten sich daraus ergeben. Nicht zuletzt sollten die Amtsinhaber auf diese Weise vor Überforderung geschützt werden.
Unter der Überschrift „Stellvertreter und Stellvertreterinnen im Aufsichtsamt“ betont das Aktenstück: „In der Leitung der Kirchenkreise wird überwiegend Teamarbeit praktiziert“, die Stellvertreter regelten die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich. Eine Zulage solle den Stellvertreterinnen und Stellvertretern indes nicht gewährt werden, vielmehr müsse an anderer Stelle eine Entlastung erfolgen. Die Bestimmung der Stellvertretung solle auch künftig dem Pfarrkonvent obliegen, die Leitungsorgane des Kirchenkreises sollten jedoch an der Entscheidung beteiligt werden.
In der anschließenden Diskussion ging es vor allem um die Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Aufsichtsamt. Von wem werden sie bestimmt bzw. gewählt, wie wird Entlastung an anderen Stellen gewährleistet?
Das Papier soll nun, auch in den Kirchenkreisen, weiter beraten werden. Eine endgültige Dienstbeschreibung für Superintendenten könnte bis Ende 2008 erarbeitet werden. Die das Kirchengesetz über die Wahl der Superintendenten betreffenden Änderungsvorschläge sollen vom Kirchensenat beraten und zur nächsten Tagung als Gesetzentwurf eingebracht werden.