Finanzieller Ausgleich in der Landeskirche soll neu geregelt werden
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Als Beitrag zur Deregulierung und zur Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften versteht Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch den Entwurf des Gesetzes über den Finanzausgleich in der Landeskirche Hannovers. Mit diesem Gesetz wird die Verteilung der kirchlichen Mittel auf die Kirchenkreise und Gemeinden geregelt. Zugleich werden Stellenplanungs- und Zuweisungsrecht zusammengeführt. Die landeskirchlichen Finanzmittel für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise sollen laut Gesetzentwurf nach folgendem Schlüssel verteilt werden: zu 70 Prozent nach den Gemeindegliedern, zu 20 Prozent nach der Zahl der Kirchen- und Kapellengemeinden in dem jeweiligen Kirchenkreis. Ausgenommen von der 20-Prozentregel sind allerdings Gemeinden unter 300 Mitgliedern. Die restlichen 10 Prozent berücksichtigen besondere regionale Lebensverhältnisse, wie sie in größeren Städten zu finden sind. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von vier Jahren müssen auch die Beratungsstellen von den Kirchenkreisen getragen werden. Die Kirchenkreisämter bekommen ihre Mittel nach ihren Aufgaben vergütet. Die Anrechnung von Einnahmen wie Pachten entfällt.
Oberlandeskirchenrat Rainer Mainusch hob vor der Synode hervor, dass in diesem Gesetz ein neues ergebnisorientiertes Steuerungsmodell Anwendung finde.
Die Kirchenkreise, so Mainusch weiter, stehen nun vor der Aufgabe, einen Finanzplan zu entwickeln, der die Vielfalt des kirchlichen Lebens widerspiegelt. Die Ausgaben für Personal, Sachmittel und Gebäude können regional unterschiedlich festgelegt werden. Allerdings sind hierbei rechtlich verbindliche Vorgaben zu beachten, die in von der Landessynode erarbeiteten Grundstandards beschrieben werden. Es bestehe jetzt die Notwendigkeit, für die Arbeit in den Kirchenkreisen ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Daraus leitet sich dann ein Stellenrahmenplan ab, der vom Landeskirchenamt genehmigt werden muss. Die Grundstandards, die von den Synodalen noch weiter bearbeitet werden, betreffen die Bereiche Kirchenmusik und Kulturarbeit, Bildungsarbeit, Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen, Diakonie und Sozialarbeit sowie die Leitung im Kirchenkreis.
Oberkirchenrat Dr. Hans Ulrich Anke betonte in der Debatte, dass die Kürzungsvorgaben für die nächsten Jahre unverändert blieben. Im Planungszeitraum von 2009 bis 2012 werden die Mittel von 202,65 Mio. Euro auf 189,00 Mio. Euro sinken.
Das Reformwerk stellt nach Gerhard Tödter, Vorsitzender des Finanzausschusses, „einen Meilenstein“ dar. Die Synodale Doris Schmittke wies auf die Gefahr hin, dass die Freiheit des neuen Steuerungsmodells durch die Festlegung auf Qualitätsstandards eingeschränkt werde. Außerdem sei fraglich, ob genügend Mittel für die Einhaltung der Standards vorhanden sein werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Schwerpunkte Karl Hinrich Manzke sieht das Reformwerk als Anfangspunkt einer neuen Entwicklung zu mehr Eigenverantwortung. Entscheidungen werden nötig und „zugemutet“. Er wünsche sich einen Mentalitätswandel: Nicht mehr Landeskirchenamt und Synode fällen die Entscheidungen, sondern die Kirchenkreise an der Basis.
Gunda Meyer aus dem Sprengel Göttingen lobte den neuen Freiraum für die Kirchenkreise.
Der Synodale Hans-Hermann Woltmann sieht in dem Gesetzesentwurf einen sanften Druck, mit dem kleinere Gemeinden zu einer Fusion gebracht werden sollten. Für das Landeskirchenamt betonte Mainusch, dass kleinere Gemeinden lediglich auf 20 Prozent der Zuweisung verzichten müssten. Ihr Bestand sei dadurch nicht gefährdet.
Am Ende der lebhaften Debatte wurde der Gesetzesentwurf an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit überwiesen.