Bericht des Planungsausschusses zu Berufungen
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Die Berufungen synodaler Mitglieder auf Vorschlag der Landesjugendkammer sollen im Landessynodalgesetz präzisiert werden. Das schlug Dr. Fritz Hasselhorn als Planungsausschussvorsitzender auf der dritten Tagung der Synode den Mitgliedern des Kirchenparlaments vor (Aktenstück 24). "Es würde das Berufungsvorschlagsrecht der Landesjugendkammer gestärkt und klargestellt, dass wir das auch wirklich ernst nehmen." Planungs-, Rechts- und Jugendausschuss hatten sich in den letzten Monaten mit der Frage beschäftigt, wie unabhängig und verbindlich die Landesjugendkammer eigene Berufungen vorschlagen kann.
"Wenn die Mitgliedschaft eines der grundlegende Rechte ist, dann gehört die Frage der Mitgliedschaft ins Landessynodalengesetz." Dort solle dann der Personalausschuss nur prüfen, ob die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Berufenen gegeben sei. "Und dann können wir nicht sagen, dass das nur ein unverbindlicher Vorschlag ist."
Nach der aktuellen Kirchenverfassung gehören der Landessynode zwölf vom
Personalausschuss berufene Mitglieder an, vier davon von der Landesjugendkammer. Im vergangenen Jahr habe der Kirchensenat – der Vorgänger des Personalausschusses – einen dieser Berufungsvorschläge nach der Prüfung der Wählbarkeit mit Hinweis auf familiäre Überschneidungen abgelehnt. "Im vergangenen Herbst hat es unterschiedliche Auffassungen gegeben, wie das Berufungsrecht des Personalausschusses auszulegen ist", sagte Dr. Hasselhorn.
Derzeit sei die Zusammensetzung der Landesjugendkammer in der Ordnung der Evangelischen Jugend untergesetzlich geregelt. Die Kirchenverfassung unterscheide zwischen den vier Berufungen auf Vorschlag der Landesjugendkammer und den weiteren acht Berufungen. "Der Jugendausschuss hat hier gesagt, dass wir nicht Synodale zweierlei Rechts haben wollen." Eingriffe bedürften einer gesetzlichen Regelung. Daher sollten die Bestimmungen über die Berufung auf Vorschlag der Landesjugendkammer im Landessynodalgesetz präzisiert werden. Entsprechende Anträge hat die Synode am Dienstag beschlossen und in die Ausschüsse zu Beratungen über die Gesetzesänderung verwiesen.