Beratung über Landeskirchensteuer
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Die Landessynode hat über das Aktenstück 18 beraten. Dabei geht es um die Kirchensteuerbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2021/22 - also die Bestimmungen über die Erhebung und Höhe von Kirchensteuern und besonderem Kirchgeld. In dem Aktenstück sind keine inhaltlichen Änderungen gegenüber den Vorjahren verzeichnet - es wurden lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht. Das Dokument wurde mit einstimmigem Beschluss in den Finanzausschuss überwiesen.
Bild: Jens Schulze