Startseite Archiv Nachricht vom 24. November 2020

Landessynode ändert mehrere Gesetze

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Die Landessynode hat am Dienstagnachmittag Anpassungen und Ergänzungen mehrerer Gesetze verhandelt. In den landeskirchlichen Regelungen zur Mitarbeitervertretung (MVG-EKD-AnwG) änderten die Synodalen per Beschluss unter anderem das Verfahren zur Mehrheitsfindung. „Dadurch können die im Frühjahr 2021 anstehenden Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie durchgeführt werden“, erläutert Dr. Rainer Mainusch bei der Einbringung des Aktenstückes.

Künftig seien beispielsweise auch schriftliche Abstimmungsverfahren in den Mitarbeitendenversammlungen möglich. Die Änderung berücksichtigt ebenso den Umstand, dass die Mehrheit der Beschäftigten in der Regel nicht an den Versammlungen teilnimmt. Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen soll daher auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie gelten.

Ferner hat die Landessynode Bestimmungen für die Zusammensetzung des Landeskirchenamtes als kirchenleitendes Organ gelockert. Bisher mussten sowohl Präsident*in als auch eine*r der beiden Vizepräsident*innen die Befähigung zum Richteramt besitzen, also über einen juristischen Abschluss verfügen. Künftig soll nur noch eine dieser drei Personen eine juristische Qualifikation besitzen müssen.

Weitergehende Vorgaben erschienen angesichts der Weite der Aufgaben des Landeskirchenamtes nicht mehr angemessen, heißt es im Aktenstück. Die Änderung eröffne flexiblere Möglichkeiten bei künftigen Stellenbesetzungen. „Fragen des Managements, der Organisation, IT und der Finanzwirtschaft können auch von Personen ausgezeichnet erfüllt werden, die andere Qualifikationen erworben haben. Dies soll durch die vorgeschlagene kleine Änderung ermöglicht werden“, erläuerte Kirchenamtspräsidentin Dr. Stefanie Springer.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf hat die Landessynode zudem Aufgaben des Personalausschusses konkretisiert. Die neue Verfassung hatte dem Gremium die Personalauswahl für „besonders herausgehobene Funktionen“ zugewiesen, ohne dies jedoch näher bestimmt zu haben. Der vorgelegte Entwurf zählt nun die Leitungen der großen landeskirchlichen Einrichtungen dazu, die vormals das Landeskirchenamt bestimmt hatte.

Erhalten das Haus kirchlicher Dienste, die Evangelische Medienarbeit, die Evangelische Akademie Loccum, das Michaeliskloster Hildesheim, das Evangelisch-lutherisches Missionswerk in Niedersachsen oder das Predigerseminar im Kloster Loccum eine neue Leitung, entscheidet künftig also der Personalausschuss.

Das Gremium, das selbst kein eigenständiges kirchenleitendes Organ ist, sondern nur anlassbezogen zusammentritt, berücksichtigt dabei das Votum aus der jeweiligen Einrichtung. Für die Leitungsentscheidung wird der Ausschuss entsprechend um eine Person erweitert, die für die betreffende Stelle zuständig ist und dort etwa Kuratoriums- oder Aufsichtsratmitglied ist.

Bild: Jens Schulze