Startseite Archiv Nachricht vom 24. November 2020

Fragen und Antworten zur digitalen Synode

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Erstmals kommt die Landessynode rein digital zusammen. Ist das erlaubt? Wie funktionieren Abstimmungen? Und: Bleibt das so? Rainer Mainusch, Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche Hannovers, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die Tagung der Landessynode in dieser Woche wird erstmals rein digital stattfinden - wer hat das eigentlich erlaubt?
Mainusch: "Grundlage dafür ist eine sogenannte Verordnung mit Gesetzeskraft, die das Landessynodalgesetz ergänzt. Diese Verordnung hat der Landessynodalausschuss nach ausgiebiger Beratung und auf Basis der auf EKD-Ebene gewonnenen Erfahrungen beschlossen. Basis für diese Ausnahme ist die hohe Dringlichkeit dieser Tagung: Wir brauchen einen Haushalt und entsprechende Kirchensteuerbeschlüsse für die nächsten zwei Jahre, und die Kirchenkreise müssen wissen, von welchen Grundlagen sie in ihrer künftigen Finanzplanung ausgehen können. Deshalb können  wir uns jetzt nicht vertagen. Die Verordnung wird durch die Synode zu Beginn der Tagung bestätigt. Im Kern der vorherigen Beratungen ging es um einen simpel scheinenden Begriff: Wann ist eine Person „anwesend“? Das klingt für den Laien banal, doch die Identifikation ist bei großen Gruppen insbesondere bei einer Video-Konferenz, in der nicht alle Teilnehmenden auf einen Bildschirm passen, überaus wichtig. Die notwendige Öffentlichkeit auch für die Presse stellen wir über den Livestream der Tagung sicher. Dieser wird jedoch nur während der Tagung abrufbar sein und danach nicht mehr im Netz vorgehalten."

Wie wird abgestimmt?
Mainusch: "Zu wählen und abzustimmen ist nur eines der elementaren Rechte, die alle Synodalen wahrnehmen können müssen. Sie müssen Anträge stellen können, sich zu Wort melden und eben bei Abstimmungen und Wahlen ihr Votum abgeben. Bei der nun III. Tagung der Synode werden alle Teilnehmenden mit dem Programm Zoom die Redebeiträge verfolgen, sich darüber zu Wort melden und abstimmen können. Die Fachausschüsse werden während der Tagung in separaten Räumen beraten, so wie sie es bei Präsenzveranstaltungen auch tun. Nur sind es diesmal eben virtuelle Räume, die ebenfalls über Zoom bereitstehen.

Gilt das auch für geheime Abstimmungen?
Mainuisch: "Nein. Dafür reicht das jetzt eingesetzte Programm nicht aus. Auch wenn die grünen Haken, rote Kreuze oder das Symbol der Kaffeetasse als Zeichen der Enthaltung auf den ersten Blick anonym gezählt werden, könnte ihr Ursprung technisch zurückverfolgt werden. Eine geheime Abstimmung könnte deshalb bei dieser Tagung nur über eine Briefwahl oder mit Hilfe einer zusätzlichen Software erfolgen."

Tagt die Synode jetzt immer digital?
Mainusch: "Ganz klar nein. Die jetzt im Vorfeld erarbeitete Verordnung des Landessynodalausschusses gilt zwar auf Dauer, aber sie trägt nur für akute Ausnahmen in einer Notlage. Zudem dürfen wir nicht vergessen, was bei einer virtuellen Tagung alles nicht möglich ist: Ganz wesentlich für die synodale Arbeit sind die Gespräche zwischen den Tagesordnungspunkten und die persönliche Begegnung. Dies ist umso wichtiger bei einer Synode, die sich wie jetzt kurz nach der Wahl eigentlich erst noch kennenlernen und finden muss. Dieser Austausch bleibt überaus wichtig. Deshalb bleibt die Präsenzveranstaltung auch in den kommenden Jahren die Regel. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass es künftig in Ausnahmefällen möglich sein wird, per Video-Schaltung an der Synode teilzunehmen. Beispielsweise wenn die Mobilität aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Darüber müssen wir aber erst noch in aller Sorgfalt beraten."

Noch ist auf den großen Bildschirmen im Kollegsaal nur ein Testbild zu sehen. Während der Synode verfolgt das Präsidium dort die Gesprächsbeiträge. Bild: Benjamin Simon-Hinkelmann

Was bedeutet dies für Kirchenkreis-Synoden?
Mainusch: "Die tagen zunehmend digital. Wir haben schon im März im Zuge des ersten Shutdowns, in dem ja auch die Kirchen geschlossen waren, erste Änderungen vorgenommen: Wie können Pfarrstellen besetzt werden, wenn es keinen Vorstellungsgottesdienst mit Präsenz geben kann? Was ist mit der Wahl für eine Superintendentur? Wie können Kirchenvorstände nachbesetzt werden? Insgesamt ist die Verordnung zur Sicherung der rechtlichen Handlungsfähigkeit unserer Kirchengemeinden und Kirchenkreise seit März drei Mal angepasst worden. Wir haben jeweils nur geregelt, was unmittelbar anlag, um möglichst passgenaue Regelungen zu treffen. Deshalb sind diese Regelungen auch in ihrer Geltung befristet. Vieles wird aber in unser künftiges Recht eingehen. Ein Beispiel: Wir erarbeiten zurzeit eine neue Kirchenkreisordnung und werden im April einen ersten Entwurf vorstellen. Für ihn gibt es dann ein digitales Stellungnahmeverfahren, wie wir es vor drei Jahren bereits für die neue Verfassung der Landeskirche eingesetzt hatten oder wie es aktuell für das neue Kirchenvorstandswahl-Gesetz läuft."

Welche Konsequenzen hat die Pandemie für andere Abläufe?
Mainusch: "Wir sind in einem beständigen Lernprozess. An vielen Stellen, an denen in der Vergangenheit Bedenken bestanden, haben wir gesehen: Geht doch! Die Corona-Pandemie ist auch ein gutes Experimentierfeld für die Fortentwicklung unserer Rechtsordnung. Also prüfen wir bei allen Schritten weiter, welche Erfahrungen wir sammeln. Und dann wird sich zeigen, welche Elemente von Dauer bleiben werden. Natürlich haben digitale Zusammenkünfte auch Vorteile: Nur für eine kurze Beratung über einen Text gleich eine Tagesreise antreten zu müssen, ist aus ökologischen wie ökonomischen Gründen wenig ratsam. Darüber wird man nachdenken müssen. Doch neben der Bedeutung der persönlichen Begegnung der Synodalen dürfen wir auch die simpel erscheinenden technischen Hürden für eine digitale Sitzung nicht vergessen. Das fängt bei der Ausstattung der Gemeinden an und hört bei der an vielen Stellen in Niedersachsen weiterhin fehlenden Breitbandanbindung des Internets noch lange nicht auf."

Rebekka Neander / Themenraum