Startseite Archiv Nachricht vom 24. November 2020

Bericht des Rechtsausschusses

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Auch die Geschäftsordnung der Synode muss an die Erfordernisse einer digitalen Tagung angepasst werden. Wie Antje Niewisch-Lennartz, die Vorsitzende des Rechtsausschusses, aus dem Gremium berichtete, legt das Aktenstück 6a im Einzelnen die Abweichungen von der Geschäftsordnung fest, die eine digitale Synodentagung mittels eines Videokonferenztools betreffen.

Unter anderem ist darin festgehalten, dass Mitglieder des Sitzungsvorstandes sich persönlich im selben Raum aufhalten können, die Anmeldung der Teilnehmenden gewährleistet sein muss und die Öffentlichkeit per Live-Übertragung im Internet hergestellt wird. Zudem regelt die Gechäftsordnung in ihrer neuen Form Wortmeldungen und Abstimmungen für digitale Tagungen. Geheime Abstimmungen und Wahlen sollen möglich sein, auch die Briefwahl auf Antrag von zehn Mitgliedern.