Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2020

Bericht Planungsausschuss: Millionen-Einsparung angepeilt

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Das Landeskirchenamt hat beantragt, den nächsten Planungszeitraum auf sechs Jahre festzulegen. Er soll 1,5 Milliarden Euro Planungsvolumen umfassen. Darüber hinaus sieht der Beschlussvorschlag einen neuen Strukturausgleichsfonds für strukturell besonders belastete Kirchenkreise vor. Wie Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch vorstellte, solle zudem in dem vorgeschlagenen Zeitraum in den Jahren 2023 bis 2028 das allgemeine Planungsvolumen um jährlich zwei Prozent von 261,75 Millionen Euro auf 236,6 Millionen Euro abgesenkt werden.

Dr. Mainusch bezeichnete die Einsparungen als „Riesending“. „Es wird jetzt ernst mit den Veränderungen, von denen alle gewusst haben, dass sie auf uns zukommen.“ Einsparungen in Höhe von 12 Prozent seien mehr, als je in einem Planungszeitraum zuvor vorgesehen war.
„Wir mussten in schwerer See entscheiden, welchen Kurs das Schiff nach dem Ende des Sturms einschlagen soll.“ Der Oberlandeskirchenrat sah in den geplanten Einsparungen jedoch auch die Chance, „bei allen Mühen, die damit verbunden sind, neue Wege zu gehen, bewusst Schwerpunkte zu setzen und so etwas wie ein Risikokapital zu bilden, damit sich Innovationen entwickeln können“.

Das Landeskirchenamt, Mitglieder des Planungs- und Finanzausschusses sowie einer gemeinsamen Arbeitsgruppe hätten in langen Sitzungen ihre Hausaufgaben gemacht, die konkret anstanden, um den Kirchenkreisen eine verlässliche Grundlage für ihre Finanzplanungen ab 2023 zu geben. 
„Es wird auch darum gehen, was es für die Gestaltung des Finanzausgleiches eigentlich bedeutet, dass wir 70 Prozent unserer Mittel nach der Zahl der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung verteilen, obwohl der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung kontinuierlich zurückgeht“, sagte Dr. Mainusch. 

Die Diskrepanz der Mitgliederentwicklung der Kirchenkreise werde immer größer: „Was bedeutet es, dass in unserer Landeskirche ländliche Räume entstehen, in denen die Zahlen der Einwohner*innen und mit ihnen die Zahl der Kirchenmitglieder deutlich abnimmt, ohne, dass sich die kirchlichen Aufgaben im gleichen Umfang verringern?“ Auch in städtischen Räumen wüchsen die Herausforderungen für die Kirche durch stärkeren Zuzug, „ohne dass sich das in gleicher Weise in der Zahl der Kirchenmitglieder niederschlägt.“

Es gehe beim Finanzausgleich um eine, „an den Aufgaben unserer Kirche orientierte Verteilung von Mitteln“. In den nächsten Jahren werde zu prüfen sein, wie die Verteilungskriterien auf Dauer binnenkirchlich ausgerichtet sein sollen. Dr. Mainusch warf die Frage auf, wie diese möglicherweise umgestaltet werden könnten, „damit sie nicht nur der gleichmäßigen Versorgung unserer Kirchenkreise dienen, sondern stärker den Sozialraum in den Blick nehmen“. 

Der anstehende Zukunftsprozess sei nötig, um das Bild von Kirche zu entwickeln, wie diese künftig Aufgaben wahrnehme, priorisiere und Mittel verteilen werde. Dabei werde es nicht ohne Kompromisse gehen. „Und wir werden auch einen ergänzenden Strukturausgleichsfonds brauchen, weil es Rahmenbedingungen gibt, die sich mit keinem System des Finanzausgleichs abbilden lassen."

Die Kirchenkreise seien vorbereitet und wüssten, dass es um mehr gehe, als nur um kleine Veränderungen oder Reduktionen, sagte Dr. Mainusch. Kirchenkreise würden so zu einem Übungsfeld für den noch anstehenden landeskirchlichen Prozess.

Planungszeitraum:
Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geht von einem Planungszeitraum von grundsätzlich vier Jahren aus. Nach den bisherigen Erfahrungen würde ein sechsjähriger Planungszeitraum den Kirchenkreisen mehr Zeit und Planungssicherheit einräumen und damit eine Harmonisierung mit den Rhythmen der Visitation und den Amtszeiten der Kirchenkreissynoden erreicht.

Bild: Jens Schulze

In der Aussprache zum Finanzausgleich hat die Synodale Tanja Heuer (Sprengel Lüneburg) eine andere Verteilung von Strukturausgleichsfonds-Mitteln gefordert. „Die geplante Änderung könnte zu einem Wegfall von 25 Prozent unserer Pfarrstellen im Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg führen“, sagte Heuer. 

Zuvor hatte der Synodale und Vorsitzende des Planungsausschusses Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) mit weiteren Synodalen einen Urantrag eingebracht, um die Frist für die Vorlage der Stellenrahmenpläne und aktuelle Konzepte nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2023 zu verschieben. 

Zusammen mit dem gemeinsam mit den Ausschüssen erarbeiteten Antrag des Landeskirchenamtes wurden alle drei Anträge in die Ausschüsse verwiesen, die noch während der Tagung (bis Freitag) an die Synode berichten sollen.

Der Kirchenkreis Lüchow-Danneberg sei in besonderer Weise von den Regelungen des Finanzausgleichgesetzes betroffen, so Heuer. „Der Kirchenkreis passt nicht in die Berechnungskriterien.“ Zwar berücksichtige der Strukturausgleichsfonds eine ungünstige Siedlungsstruktur. „Aber die Berechnung erfolgt über Gemeindemitglieder, die wir nicht haben.“ Strukturschwache Kirchenkreise wiesen zwei Faktoren auf: eine negative demographische Entwicklung sowie eine ungünstige Siedlungsstruktur – entweder mit einer sehr niedrigen Einwohnerdichte wie in Lüchow-Dannenberg oder einer sehr hohen wie in Hannover und Bremerhaven.

„Die ungünstige Siedlungsstruktur bleibt eine dauerhafte Herausforderung“, so Heuer. Die niedrige Einwohnerdichte und die damit verbundenen verstreuten Angebote und Wege bedürften entsprechender finanzieller Mittel: „Wir werden verglichen mit Hannover und Bremerhaven, aber die Mittel auf Basis der Gemeindemitglieder zu verteilen ist ein da Widerspruch.“ Statt einer Verteilung von 70 Prozent (hoher Mitgliederverlust) zu 30 Prozent (ungünstige Siedlungsstruktur), schlug Heuer eine Verteilung von etwa 50 zu 50 Prozent vor.

Fritz Hasselhorn bedankte sich für die Zusammenarbeit zwischen Planungs- und Finanzausschuss und Landeskirchenamt bei der Erarbeitung des Vorschlags zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolumens. Die Zahlen – zwölf Prozent Einsparungen in einem Zeitraum von sechs Jahren – klinge zwar erschreckend. „Aber im Sommer wären wir noch mit anderen Einsparungen an die Sache herangegangen und weil wir uns ein bisschen Zeit gelassen haben, sind es ‚nur‘ zwölf Prozent.“ 

Nach Angabe von Hasselhorn sei für die Fristverlängerung jedoch ein Kirchengesetz nötig. Daher haben mehr als 20 Synodale einen Gesetzesentwurf von Dr. Hasselhorn als Urantrag unterstützt. Der Vorschlag solle es den Kirchenkreisen und Planungsgruppen ermöglichen, den Stellenrahmenplan und ihre Konzepte nicht am 1. Januar 2022, sondern ein halbes Jahr später, am 1. Juli 2022, vorzulegen: „Die Kirchenkreise brauchen auch unter den Corona-Bedingungen dafür mehr Zeit.“ Außerdem habe auch die Landesjugendkammer um eine Verlängerung gebeten, um die anstehenden Ergebnisse der Partizipationsprozesse zur Jugendarbeit in die Stellenplanung noch aufnehmen zu können.

Nach dem Bericht des Landeskirchenamtes sei es auch künftig notwendig, neben dem allgemeinen Solidarsystem für eine begrenzte Zahl von Kirchenkreisen mit strukturbedingten Schwierigkeiten ein ergänzendes Solidarsystem vorzuhalten. Als Grundlage gelte etwa ein deutlich höherer Mitgliederverlust als der durchschnittliche Mitgliederverlust in der Landeskirche. Geringfügige zusätzliche Belastungen müsse jeder Kirchenkreis jedoch selbst bewältigen.

Bild: EMA (screenshot)

In der Lesung am Freitagmorgen wies Dr. Hasselhorn darauf hin, dass der Antrag der Synodalen Heuer auf eine Schwachstelle hingewiesen habe. „Gebiete mit besonders hoher Bevölkerungdichte und Gebiete mit besonders niedriger Bevölkerungsdichte wurden in einer Kategorie zusammengefasst.“ Diese Aufteilung hingegen würde eine gezielte Förderung mit besonders niedriger Bevölkerungsdichte ermöglichen, wie es im Kirchenkreis Lüchow-Danneberg der Fall sei. Die beiden Ausschüsse schlugen den Synodalen daher vor, die zur Verfügung stehenden Mittel zu zwei Dritteln an die Planungsbereich mit besonders hohem Mitgliederverlust, zu einem Viertel an die Planungsbereiche mit besonders hoher Bevölkerungsdichte und zu neun Prozent an Planungsbereiche mit besonders niedriger Bevölkerungsdichte zu verteilen. Das Gesamtvolumen für den Strukturausgleichfonds betrage 16,4 Millionen Euro für den kompletten, sechsjährigen Planungszeitraum.

Daneben entschieden die Synodalen auch, den Kirchenkreisen mehr Zeit für die Vorlage ihrer Stellenrahmenpläne und der Konzepte für die Handlungsfelder mit landeskirchlichen Grundstandards einzuräumen. Mit dem 6. Kirchengesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschloss die Synode einstimmig eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2022.