Startseite Archiv Bericht vom 24. November 2014

Ephorale Kirchenkreisstellen

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Kirchensenator Knut Laemmerhirt brachte das Aktenstück zur Bestätigung einer Verordnung mit Gesetzeskraft zur Erprobung von ephoralen Kirchenkreisstellen gemäß § 2 Absatz 3 des 2. Erprobungsgrundlagengesetzes ein.

Seit dem 1. September 2014 gilt eine Verordnung mit Gesetzeskraft, die das Modell ephoraler Kirchenkreisstellen für alle interessierten Kirchenkreise öffnet. Nun hat die Landessynode diese Verordnung bestätigt. Damit soll für eine bereits gängige Praxis auch rechtlich ein Fundament gelegt werden. „Es ist bereits in 26 von 29 Kirchenkreisen üblich, dass Superintendenturstellen überhaupt keine Stellenanteile oder weniger als 10 Prozent in der eigentlichen Superintendenturgemeinde ausgewiesen haben“, sagte Laemmerhirt in seinem Bericht vor der Synode.

Die Erprobungsphase dauert vorerst bis einschließlich 2020, kann aber verlängert werden. Dr. Jörg Zimmermann (Celle) beantragte, dass die Landessynode frühzeitig in den Evaluationsprozess eingebunden werde.

Ein Zwischenbericht soll auf der Herbstsynode 2017 vorgestellt werden.

Kritik an dieser Verordnung hatte zuvor der Pastorenausschuss geäußert mit der Begründung, die evangelische Kirche sei aus der Gemeinde abgeleitet. Dem hatte der LSA-Vorsitzende bereits in seinem Bericht entgegnet, dass die Stärkung der Kirchenkreise nicht zulasten der Gemeinden erfolgt sei. Vielmehr habe die Landeskirche Kompetenzen an die mittlere Ebene übertragen.