Startseite Archiv Bericht vom 24. November 2014

Ämter und Gremien reduzieren?

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Dr. Fritz Hasselhorn berichtete als Vorsitzender des Schwerpunkteausschusses zur Frage von Aufgaben und Bestand der Organe, Ämter und Gremien in der Landeskirche. Wer gehört mit welchen Aufgaben zur Kirchenleitung? Wer nimmt die theologische Führungskompetenz wahr? Wo gibt es Doppelungen und Überschneidungen hinsichtlich der Zuständigkeiten? Wie kann die Rolle der Landessynode gestärkt werden? Und: Ist das Bischofsamt in der hannoverschen Landeskirche eher Sache einer oder eines Einzelnen oder wird es gemeinschaftlich vom Bischofsrat verantwortet?

Um diese Fragen zu klären, hat die Landessynode auf Anregung ihres Schwerpunktausschusses zunächst die Bildung eines „Sondierungsausschusses für Verfassungsfragen“ beschlossen. Ihm sollen Vertreter der kirchenleitenden Organe angehören. In einem zweiten Schritt soll ein Verfassungsausschuss seine Arbeit aufnehmen. Ziel ist es, den Prozess einer Verfassungsreform spätestens bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2019 abzuschließen.

Hintergrund der Initiative sind Beratungsaufträge der 24. Landessynode. Bereits 2008 war dort angeregt worden zu überprüfen, „inwieweit … die Aufgaben der Organe, Ämter und Gremien … reduziert werden können“. Auch die gänzliche Aufgabe derartiger Einrichtungen sollte demnach in Betracht kommen.

Bei den anstehenden Beratungen habe Auftragsorientierung Vorrang vor Bestandssicherung, nannte der von Hasselhorn vorgestellte Bericht einen der Grundsätze. Zudem hätten kirchliche Organisationsformen dem Auftrag der Kirche zu dienen, sollten Strukturen „die Begegnungsflächen mit Menschen verbreitern“ sowie „ein angemessenes Verhältnis von Partizipation und Entscheidungsfähigkeit gewährleisten“.

Auch das Verhältnis der kirchlichen Handlungsebenen zueinander soll überprüft werden. So stimme die Beschreibung der mittleren Ebene in der Verfassung nicht mehr mit der tatsächlichen Bedeutung der Kirchenkreise überein. Kirchengemeinden fragten danach, welche Befugnisse ihnen selbst verblieben. Auch die Stellung der Kirchenämter bedürfe der Klärung. „An zu vielen Stellen spiegelt der Duktus der Verfassung ein längst vergangenes Kirchenbild“, begründete der von der Synode zustimmend zur Kenntnis genommene Ausschussbericht das Vorhaben.