Startseite Archiv Bericht vom 25. November 2014

Planungszeiträume für Kirchenkreise

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In seiner Einbringungsrede zu den ab 2017 geltenden neuen Planungszeiträumen für Kirchenkreise sprach Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch von „Verlässlichkeit, Chancen, aber auch Verführung“.

Die Dauer der Planungszeiträume für Kirchenkreise soll von gegenwärtig vier Jahren auf Vorschlag des Landeskirchenamtes sowie des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit auf sechs Jahre verlängert werden. Zur Begründung sagte Mainusch: „So wird Kontinuität möglich“. Vier Jahre seien für längerfristige Planungen zu kurz, es fehle den Kirchenkreisen daher an Zeit- und Planungssicherheit. Ein sechsjähriger Zeitrahmen erreiche außerdem eine Harmonisierung mit den Rhythmen von Visitationen und den Amtszeiten der Kirchenkreistage. Um das Risiko eines längeren Planungsrahmens abzufangen, werden Mittel in eine landeskirchliche Risikorücklage eingestellt.

Basis für das neu anzusetzende Planungsvolumen ist das Zuweisungsvolumen für das Jahr 2016. Die Durchschnittsbeiträge für die Verrechnung der Pfarrbesoldung und – versorgung bleiben danach bis zum Ende des Planungszeitraums unverändert. Kostensteigerungen in diesem Bereich werden unmittelbar aus dem landeskirchlichen Haushalt finanziert. Wegen der zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer sind für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 lediglich Reduzierungen von 4 % beschlossen. Für die Jahre

2017 bis 2020 soll das Allgemeine Planungsvolumen unverändert bleiben. Damit wird abgewichen von den Vorgaben des Aktenstückes 98, die für die Jahre 2011 bis 2020 insgesamt eine Kürzung von 15 % vorgesehen hatten. Für das Jahr 2021 ist allerdings bereits jetzt ein deutliches Absinken des Kirchensteueraufkommens auf Grund des demographischen Wandels zu prognostizieren. In Zahlen ausgedrückt: In den Jahren 2017 bis 2020 beträgt das Allgemeine Planungsvolumen 238,04 Mio. €, im Haushaltsjahr 2022 dagegen nur noch 230,89 Mio. €.

Als personalwirtschaftliches Ziel wird vorgeschlagen, bis 2022 nicht weniger als 1.154 Pfarrstellen bzw. nicht weniger als 360 Diakonenstellen vorzuhalten.

„Die Chance für die Kirchenkreise liegt darin, sich nun auf eine Evaluation zu konzentrieren“, so Mainusch. „Was hat bislang gewirkt? Welche neuen Herausforderungen gibt es?“
Die nun vorgeschlagenen Leitentscheidungen sollen Entlastung schaffen und die Kirchenkreise von neuen Spardiskussionen befreien. Da sich aber langfristig die finanziellen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns wieder verschlechtern werden, sieht Mainusch auch eine Verführung für die Kirchenkreise. „Wir können nicht alles so lassen, wie es ist.“ Über die Freude der aktuellen Finanzsituation dürfe nicht die Verantwortung für die Zukunft vergessen werden. „Die Kirchenkreise haben die Freiheit, aber auch die Verantwortung, für die Zeit nach 2020 vorzusorgen.“

Die weit überwiegende Mehrheit der Kirchenkreise wird die notwendigen Veränderungsprozesse gestalten und auf sie reagieren können. Eine Minderheit wird aber auf Grund von struktureller und finanzieller Probleme diese Aufgaben nicht ohne zusätzliche Solidarität der Landeskirche bewältigen können. Daher soll der Strukturanpassungsfonds über das Jahr 2016 hinaus fortgeführt werden.